Steirischer Arzt: Entscheidung über Berufung am 12. Dezember

Die Staatsanwaltschaft Graz entscheidet über die Berufung.
Die Staatsanwaltschaft Graz entscheidet über die Berufung.Fabry
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Die Ex-Ehefrau brachte eine Sachverhaltsdarstellung bei Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.

Am Dienstag (12. Dezember) wird die Staatsanwaltschaft Graz die Entscheidung treffen, ob sie die angemeldete Berufung gegen den Freispruch eines oststeirischen Arztes auch ausführt. Diesem war vorgeworfen worden, seine Kinder jahrelang gequält zu haben. Die frühere Ehefrau des Arztes hat unterdessen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.

Die geschiedene Ehefrau des steirischen Arztes hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingebracht, wie in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Darin geht es um die vom Richter in der Urteilsbegründung in Bezug auf sie genannten Tatsachenfeststellungen, die laut der Ex-Ehefrau jeder Grundlage entbehren würden und zudem "zutiefst beleidigend und verleumderisch" seien.

Die Frau ersuchte die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu prüfen, ob der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Verleumdung erfüllt sei. Ihr sei unter anderem unterstellt worden, sie habe eine Zeugin zur Falschaussage veranlasst. Untermauert sei dies dadurch worden, dass die Ex-Ehefrau Ärztin und Psychotherapeutin und es ihr somit ein Leichtes sei zu manipulieren.

Eines der Kinder hat in einem "Standard"-Interview (Dienstag-Ausgabe) u.a. dem Richter in dem Verfahren vorgeworfen, er habe alle Beweisanträge der Anwältin der Kinder abgelehnt. Nach dem - nicht rechtskräftigen - Freispruch Anfang Oktober habe sie gedacht: "Der kann machen, was er will und ihm passiert nichts".

(APA)

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