Steirischer Arzt - Staatsanwaltschaft Graz legt Berufung gegen Freispruch ein

Sohn und Tochter des steirischen Arztes, Patrick Frottier (Facharzt für Psychiatrie), Maria Rösslhumer (Verein Autonome Österr. Frauenhäuser) und Katharina Beclin (Institut f. Kriminologie und Strafrecht) bei der Pressekonferenz nach dem Urteilsspruch.
Sohn und Tochter des steirischen Arztes, Patrick Frottier (Facharzt für Psychiatrie), Maria Rösslhumer (Verein Autonome Österr. Frauenhäuser) und Katharina Beclin (Institut f. Kriminologie und Strafrecht) bei der Pressekonferenz nach dem Urteilsspruch. APA/Herbert Neubauer
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Die Berufung wurde wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" beim Landesgericht Graz eingebracht.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Donnerstag gegen den Freispruch im Fall eines oststeirischen Arztes berufen. Der Beschuldigte soll seine Kinder jahrelang gequält haben. Er soll sich selbst Verletzungen zugefügt und sie dann gezwungen haben, ihm zu helfen. Der Beschuldigte stritt bisher alles ab und sprach von einer "unerträglichen Situation" wegen Ehestreitigkeiten.

Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist." Der Richter sah in den Vorwürfen der Familienmitglieder vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung". Die Frau habe - mithilfe der Kinder - versucht, dem angeklagten Arzt etwas in die Schuhe zu schieben. Seine Praxis ist derzeit geschlossen, eine endgültige Entscheidung der Ärztekammer steht noch aus.

Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, erklärte die Entscheidung zu berufen damit, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtskräftigen Freispruch "formelle Begründungsmängel geltend gemacht werden". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Urteil "formell nicht richtig begründet". Außerdem werde die "Beweiswürdigung inhaltlich bekämpft".

Die Akten mit der Berufung sind am Donnerstag an das Landesgericht übermittelt worden, das diese nun dem Angeklagten bzw. seiner Rechtsvertretung zukommen lassen muss. Der Beschuldigte hat dann vier Wochen Zeit für Gegenausführungen. Anschließend werden die Akten gesammelt an das Oberlandesgericht Graz weitergeleitet, wo zunächst die Oberstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben wird. Danach wird eine Berufungsverhandlung ausgeschrieben, schilderte Bacher den Fristenlauf auf APA-Nachfrage.

Der Urteilsspruch sorgte für Diskussionen und Kritik, da der angeklagte Arzt der Bruder eines Spitzenpolitikers ist – und daher immer wieder von (möglichen) Interventionen bei der Justiz die Rede war. Tatsächlich findet sich auch im Gerichtsakt ein ausdrücklicher, von der Polizei verfasster Hinweis auf dieses Verwandtschaftsverhältnis.

(APA)

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