Zelle in Brand gesteckt: Algerier vor Gericht

Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Weil er im Oktober 2016 in der Justizanstalt Josefstadt seine Zelle in Brand gesteckt hatte, wodurch seine Mitinsassen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurde, musste sich ein 34-Jähriger am Dienstag bereits im dritten Prozess am Wiener Landesgericht verantworten. Ein Urteil gegen den Algerier kündigte die vorsitzende Richter Martina Krainz für Donnerstag an.

Das erste Gericht hatte sich unzuständig erklärt, da ein Mordvorsatz möglich schien. Die Laienrichter verneinten jedoch bei der zweiten Verhandlung im August 2017 den Tötungsvorsatz, worauf die Berufsrichter den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aussetzten.

Der Angeklagte bestreitet weiter jeden Tötungsvorsatz, er habe niemanden verletzen wollen. Die Zelle habe ihm "einfach nicht gefallen", erklärte er zu seinem Motiv. Daher hätte er seinen drei Mitgefangenen erklärt, er werde den Justizwachebeamten ein bisschen Angst einjagen und sein Bett anzünden. Damit habe er seine Verlegung in einen anderen Haftraum erzwingen wollen, nachdem eine entsprechende Bitte zuvor abgelehnt worden war, erklärte der 34-Jährige dem Gericht.

34-Jähriger hat Löschversuche verhindert

Indem er seine Zellengenossen mit zwei gezückten Speisemessern bedrohte, verhinderte der 34-Jährige deren Löschversuche. Erst durch die starke Rauchentwicklung und den späten Alarm, den ein anderer Insasse doch noch auszulösen vermochte, wurden Justizwachebeamte auf das Feuer aufmerksam. Die Betriebsfeuerwehr rückte an und dämmte die Flammen ein.

Die drei Mitgefangenen des Algeriers wurden schwer, einer sogar lebensgefährlich verletzt. Letzterer erlitt ein massives Inhalationstrauma und Verbrennungen zweiten und dritten Grades. 20 Prozent seiner Hautoberfläche wurden vernichtet. Elf Justizwachebeamte mussten mit Rauchgasvergiftungen im Spital behandelt werden. Die angezündete Zelle wurde komplett zerstört. Sachschaden: 50.000 Euro.

Seit 13 Jahren illegal in Europa

Der Algerier, seit 13 Jahren unter mehreren Alias-Namen illegal in Europa, hatte sich zunächst in Schubhaft befunden, weil er nach drei rechtskräftigen Verurteilungen in seine Heimat abgeschoben hätte werden sollen. Weil er im Polizeianhaltezentrum tobte, war er aus Sicherheitsgründen in die JA Josefstadt überstellt worden.

Für den heutigen Verhandlungstag kündigte Krainz die Gutachten der Sachverständigen sowie die Einvernahme der Zeugen an. Am Donnerstag sollten die Plädoyers und danach das Urteil folgen.

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