Smartphones im Spital? Wen man wann und wie fotografieren darf

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Symbolfoto (c) imago/photothek (Thomas Trutschel/photothek.net)
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In Linz wollen Krankenhäuser das Fotografieren und Posten aus dem Spital eindämmen. Aber was und wen darf man in Spitälern und anderswo fotografieren? Wer andere in peinlichen Situationen fotografiert, verstößt gegen das Recht am eigenen Bild, erklärt Rechtsanwalt Thomas Höhne.

Man kennt dieses Phänomen von Unfällen, bei denen Schaulustige nicht nur im Weg stehen und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindern, sondern gerne auch Verletzte oder selbst Tote mit ihrem Smartphone fotografieren, um dann das Aufgenommene über soziale Medien zu verbreiten. Hauptsache man war dabei. Jetzt haben auch Spitäler in Oberösterreich das Thema aufgenommen und ihren Unmut über übereifrige Hobbyfotografen ausgesprochen ("Die Presse" berichtete).

Damit die Hausordnung eingehalten wird, hilft man sich mit Hinweisschildern, die auf das Fotografierverbot - selbst auf der Intensivstation - aufmerksam machen. Aber wen darf man eigentlich wo und in welcher Situation fotografieren? Und was darf man mit dem Bild machen? "Die Presse" hat bei dem Juristen Thomas Höhne nachgefragt, der sich auf Informationsrecht (zu dem auch Internetrecht, Urheberrecht oder Medienrecht gehören) spezialisiert hat.

Darf man in Spitälern fotografieren?

Das hängt von der Hausordnung bzw. dem Hausrecht des jeweiligen Spitals ab. "Der Träger des Spitals hat ein Hausrecht und kann genauso wie ein Museum sagen: Hier darf nicht fotografiert werden", sagt Thomas Höhne. Nur bei der Durchsetzung des Hausrechts werde es schwierig. Denn einerseits lasse es sich schwer kontrollieren, andererseits ist auch ein Spital bei dem Verstoß gegen die Hausordnung relativ machtlos. Denn gerade Patienten des Spitals zu verweisen, sei nicht so einfach, ebenso wie das Handy abzunehmen.

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