In beinahe allen untersuchten Nichtraucherzonen in der Gastronomie wurden die Vorgaben des Tabakgesetzes nicht erfüllt.
Auch wenn der Raucherbereich durch eine Türe vom Nichtraucherbereich getrennt ist: Die Luft ist in diesen Lokalen schädlicher, als es das Gesetz erlauben würde. Das besagt eine Studie der "IBO Innenraumanalytik OG" und „ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt“, für die mehr als 342 Wiener Gastrobetriebe, und da speziell kombinierte Raucher/Nichtraucherlokale, untersucht wurden.
Die Resultate dieser Erhebung sind ernüchternd: Rauchinhaltsstoffe sind nicht nur in Raucherbereichen, sondern auch in Nichtraucherbereichen in stark erhöhten Konzentrationen vorhanden. Besonders bei durch Türen getrennten Raucher- und Nichtraucherbereichen herrscht eine kritische Situation: In nahezu allen Fällen kam es zu einer gesundheitsgefährdenden Konzentration an Feinststaub. Alle bis auf eine Gaststätte verstoßen demnach aus diesem und anderen Gründen aktuell gegen das Tabakgesetz.
Zehnfach erhöhte Feinstaubkonzentration
Teils ist die Feinstaubkonzentration im Nichtraucherbereich um das bis zu zehnfache höher als an stark befahrenen Straßen. Überhaupt war laut der Studie nur in jedem dritten Raucher-Nichtraucher-Mischbetrieb eine gesetzeskonforme Trennung vorhanden, beim Rest stand entweder die Tür zwischen Raucher und Nichtraucherzone permanent offen - oder es gab überhaupt keine.
(cim)