Rauchverbot im Auto: Intention gut, Umsetzung mangelhaft

(c) Clemens Fabry
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Der ÖAMTC hält das nun beschlossene teilweise Rauchverbot für kaum vollziehbar. Der Autofahrerklub ortet mehrere problematische Punkte.

Der ÖAMTC begrüßt zwar grundsätzlich die Intention, Kinder im Auto vor Rauch zu schützen. Das nun beschlossene teilweise Rauchverbot sei aber kaum vollziehbar. Denn es erlaubt auch Anzeigen während des Vorbeifahrens. "Schon wenn eine andere Person als der Fahrzeuglenker raucht, wird es problematisch, weil deren Daten im Rahmen einer Lenkerauskunft nicht bekanntgegeben werden müssen", erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Praktisch unmöglich wird ein Vollzug des Gesetzes Hoffer zufolge auch, wenn sich mehrere Jugendliche rund um das Alter des Fahrers im Auto befinden "und vielleicht sogar die einzige Person unter 18 selbst raucht".

Strafen nur, wenn Auto angehalten

Um das Gesetz vollziehbar zu machen, sollte die Bestimmung laut ÖAMTC daher als Anhaltedelikt gestaltet sein, das heißt, dass Strafen nur möglich sind, wenn ein Polizist ein Fahrzeug im Rahmen einer Amtshandlung anhält und den strafbaren Sachverhalt feststellt.

"Alles andere widerspricht der Systematik, die es bisher bei Strafen im Verkehrsrecht gibt, z. B. bei Gurtpflicht und Handyverbot. Grundsätzlich zeigt sich, dass auch bei der Entstehung eines Gesetzes gut gemeint oft das Gegenteil von gut gemacht ist. Ein ordentlicher Gesetzesvorschlag mit Begutachtung wäre wohl einem übereilten Initiativantrag vorzuziehen gewesen", sagte Hoffer.

(APA)

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