Justiz: Väter-Aktivisten unter Terrorverdacht

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Die Linzer Polizei ermittelt gegen Väter, die in Scheidung lebend um ihre Kinder kämpfen, und wirft ihnen Beteiligung an einer terroristischen Organisation vor. Ein ähnlicher Vorwurf wird Tierschützern gemacht.

Wien/Linz. Nach den Tierschützern, die sich demnächst wegen Bildung einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten müssen, ist nun, wie die „Presse" erfährt, die nächste Bürgerrechtsbewegung in die Fänge der Justiz geraten: Diesmal geht es um Väter-Aktivisten, die um eine bessere rechtliche Position für Trennungsväter im Bereich Obsorge bzw. Besuchsrecht kämpfen.

Etlichen führenden Mitgliedern von Väterorganisationen flatterte im vergangenen Monat eine Vorladung ins Haus: Sie sollten als Beschuldigte aussagen. Demnach sei ein Strafverfahren wegen der Paragrafen 246 und 278b StGB anhängig. Während bei den Tierschützern der Mafiaparagraf (278a) zur Anwendung kam, geht es in diesen Fällen um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung" (§246) bzw. um die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§278b). Der Strafrahmen reicht von einem bis zu einem Jahr Haft (Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung) bis zu fünfzehn Jahre (für Terror-Anführer).

Die Vorladung ist an prominente Mitglieder der Väterrechtsorganisationen gegangen. Edgar Neubacher beispielsweise, der die Arge Familienschutz gegründet hat, war im Vorjahr gemeinsam mit anderen Aktivisten vom Kabinettschef der Justizministerin, Georg Krakow, zu einem Gespräch zu Familienrechtsthemen eingeladen worden. Für ihn gilt, wie für alle anderen Betroffenen, die Unschuldsvermutung.

Im Fadenkreuz der Justiz

Neubacher weiß nicht, wie er ins Fadenkreuz der Justiz geriet. Bei seiner Einvernahme am 9. Februar sei seine Frage, was ihm genau vorgeworfen wird, nicht beantwortet worden. Er sei lediglich gefragt worden, ob er die Institution „Courage" kenne und ihr angehöre - was aber beides nicht der Fall sei.

Zuständig für das Verfahren ist das oberösterreichische Landeskriminalamt, wo man am Freitag zur Angelegenheit nicht Stellung nehmen wollte. Die Linzer Staatsanwaltschaft will von einem Terrorismus-Verfahren nichts wissen. „Das kann ich mir nicht vorstellen, da sind Sie sicher falsch informiert worden", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Schopper. Der „Presse" liegen freilich mehrere Beschuldigtenladungen vor, die ausschließlich auf diese beiden Delikte abzielen.

Bestätigt hat Schopper dagegen ein anderes Verfahren: Es richtet sich gegen Herwig Baumgartner, ebenfalls ein Väteraktivist, der mit einer Homepage, einem Buch („Anklage gegen Österreich") sowie zahlreichen Anzeigen gegen Richter und Politiker aktiv geworden ist. Baumgartner ist vergangenen November bei einem Gerichtsverfahren in Wien verhaftet worden, ihm wird laut Schopper eine Reihe von Delikten wie gefährliche Drohung und Verleumdung vorgeworfen. Die Terrorismus-Verfahren tragen dieselbe Aktenzahl wie jenes gegen Baumgartner.

FPÖ empört

Licht in die Sache bringen will nun die FPÖ. Abgeordneter Norbert Hofer spricht von einem Missbrauch des Terrorparagrafen und hat eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner eingebracht, in der er wissen will, welche terroristischer Straftaten diese Vereinigung begangen oder geplant haben soll und welche Beweise den Behörden dafür vorliegen.

Auf einen Blick

■ Unter Terrorverdacht. Mehrere Vertreter von Väterorganisationen erhielten im vergangenen Monaten eine Vorladung der Linzer Polizei: Sie seien verdächtig, einer Terrororganisation anzugehören. Konkrete Beschuldigungen wurden nicht vorgetragen. Die Väterorganisationen treten für die Rechte von Scheidungs- und Trennungsväter ein – etwa für eine gemeinsame Obsorge als Regelfall oder für einen Kinderbeistand in familienrechtlichen Verfahren.

Unter Mafiaverdacht. Am 2. März startet der Prozess gegen 13 Tierschützer, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Organisation gegründet zu haben. Rechtsexperten kritisieren die Anwendung des „Mafiaparagrafen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2010)

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