Frau bricht Grapscher die Nase: Freispruch in Linz

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Symbolbild: Gerichtsakten(c) Clemens Fabry
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Eine Frau, die in einem Linzer Lokal einen Grapscher verletzt hatte, wurde freigesprochen, der Mann wegen der Sex-Attacke zu einer Geldstrafe verurteilt.

Eine 33-jährige Frau, die einem mutmaßlichen Grapscher die Nase gebrochen hat, ist am Montag in Linz rechtskräftig vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen worden. Der 42-jährige Mann, der nach dem Vorfall selbst die Polizei geholt hatte, fasste hingegen eine Geldstrafe für die Sexattacke aus. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil gegen ihn ist daher nicht rechtskräftig.

In der Nacht auf den 9. Dezember des Vorjahres trafen die beiden Angeklagten an der Bar eines Linzer Lokals aufeinander. Die Frau bestellte Getränke, der 42-Jährige saß am Tresen. Die Schilderungen dessen, was dann genau passierte, differieren allerdings. Die 33-Jährige behauptet, er habe ihr plötzlich an die Brust und zwischen die Beine gegriffen. Sie habe das Lokal dann rasch verlassen. Draußen sei ihr Peiniger plötzlich wieder da gewesen und habe sie erneut belästigt. Sie habe ihn weggeschubst und ihm - als er noch immer nicht aufgab - den Faustschlag versetzt. Dass sie ihm dabei die Nase gebrochen hat, tue ihr leid, beteuerte sie, "ich wollte ihn mir nur vom Leib halten".

Staatsanwalt glaubt "beiden nicht ganz"

Der - einschlägig vorbestrafte - Mann leugnete jede Belästigung und schilderte den Vorfall völlig anders: Es sei mit der Frau und deren Freund, die sich "aggressiv und schrill" gebärdet hätten und "auf Streit aus gewesen" seien, zu einem Wortgefecht gekommen. Daraufhin habe er das Lokal verlassen. Draußen habe ihn die Frau angegriffen: "Sie ist mir von hinten draufgesprungen und hat mir ein Bein gestellt." Er sei gestürzt. Als er wieder aufstand, habe sie ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm die Nase gebrochen.

Der Staatsanwalt glaubte "beiden nicht ganz". Er ging davon aus, dass es die Grapscherei gegeben habe. Allerdings sei die Reaktion der Frau zwar verständlich, aber "keine Notwehr gewesen", argumentierte der Anklagevertreter. Der Verteidiger der 33-Jährigen sprach hingegen von "Abwehrhandlungen".

1800 Euro Geldstrafe

Richterin Ursula Eichler sprach den Mann, der bereits vor kurzem wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war, der sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtlichen Handlung schuldig und verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen a 20 Euro, macht 1800 Euro Geldstrafe. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Frau wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass es vor dem Lokal erneut zu einem Streit und zu weiteren Angriffen auf die 33-Jährige gekommen ist. Dafür spreche, dass ihre Jacke zerrissen war, so die Richterin.

(APA)

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