Schülerinnen missbraucht: Lehrer zu vier Jahren Haft und Einweisung verurteilt

(c) Clemens Fabry
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Der AHS-Lehrer aus Niederösterreich, der seine Schülerinnen sexuell missbraucht haben soll, wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 37-Jährige bekannte sich schuldig.

Am Landesgericht Korneuburg hat sich am Montag ein ehemaliger AHS-Lehrer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Autoritätsverhältnisses sowie wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger verantworten müssen. Er wurde zu vier Jahren Haft und einer Einweisung verurteilt. Der 37-Jährige bekannte sich schuldig. Das Verfahren wurde weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Aufgrund der laut psychiatrischem Gutachten von Werner Brosch festgestellten tief liegenden Persönlichkeits- und Sexualstörung hinsichtlich der pädophilen Handlungen des Angeklagten sah die Staatsanwältin die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher als gegeben. Es liege eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit vor, das Rückfallrisiko sei insgesamt sehr hoch.

Missbrauch während des Unterrichts

Laut Anklage war der Professor für Geografie und Technisches Werken - bisher unbescholten, seit Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Spätherbst in U-Haft - seit 2010 an dem Gymnasium im Wiener Umland tätig. 2015 begann er erstmals, seine Stellung auszunutzen, indem er einer Oberstufenschülerin Maturafragen gegen den Austausch von sexuellen Handlungen anbot. Da das Mädchen den USB-Stick nicht annahm, blieb es beim Versuch. Der Pädagoge begann einschlägige Fotocollagen seiner Schülerinnen herzustellen. Danach ging er dazu über, seine Schülerinnen während dem Unterricht in einem dunklen Raum schwer sexuell zu belästigen.

Die Verteidigerin verwies vor dem Schöffensenat auf die geständige Verantwortung und den Beitrag ihres Mandanten zur Aufklärung. Er habe sogar mehr Handlungen zugegeben als überhaupt angezeigt wurden. Heutzutage würden Grenzen zwischen Lehrern und Kindern immer mehr verschwinden, amikale Verhältnisse entstünden, in deren Zuge es zu - allerdings keineswegs zu beschönigenden - Grenzüberschreitungen gekommen sei. Der Unterricht des 37-Jährigen sei sehr geschätzt worden.

Klar sprach sich die Anwältin allerdings gegen eine Einweisung aus. Sie beantragte ein weiteres Gutachten zur Frage, ob eine solche tatsächlich geboten sei, sowie die Befragung eines Seelsorgers einer Justizanstalt, mit dem der Beschuldigte viel über Therapiemöglichkeiten und Zukunftspläne gesprochen habe. Danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

(APA)

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