Die Pläne des FPÖ-Landesrats Waldhäusl zum Thema Schächten sorgen für Aufregung. Sie stammen ursprünglich von der SPÖ.
Wien. Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) betreibt Goldplating. Seine aktuellen Vorschläge zum Thema „Schächten“ waren nämlich genau genommen gar nicht seine. Ein über weite Strecken wortidentes Schreiben hat schon Ex-Landesrat Maurice Androsch (SPÖ) aufgesetzt. Und dieses am 20. September 2017 an alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte verschickt.
Das Schreiben regelt – wie auch Waldhäusls Brief an die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) – wie und wann geschächtet werden darf. Dort steht etwa auch, dass dies nur zu rituellen, religiösen Zwecken stattfinden darf. Denn die Tiere werden vorher nicht betäubt, aber fixiert – was großen Stress verursacht. Man braucht also eine Genehmigung. Darum muss der ausgebildete Schächter ansuchen – und soll laut beiden Schreiben künftig nachweisen, dass es religiöse Gründe gibt. Etwa mit einem Meldezettel mit Religionsbekenntnis, wie Androsch und nun Waldhäusl vorschlagen.
Neben den Schächtern betrifft das Schreiben aber auch deren Kunden. So heißt es in Androschs Schreiben: „Bereits bei Antragstellung, also vor Durchführung der rituellen Schlachtung, muss feststehen, dass die betäubungslose Schlachtung zur Deckung des persönlichen konkreten Bedarfs erforderlich ist.“ Waldhäusl spricht in seinem Brief ebenfalls von einem Nachweis des persönlichen konkreten Bedarfs.
Nur hat ein Schächter selbst wohl keinen „konkreten persönlichen Bedarf“ – sondern seine Kunden. Wie er deren Bedarf nachweisen könnte, sei dahingestellt: Eine Liste mit Namen und Religionsbekenntnis wären eine Möglichkeit – und dieser Interpretationsspielraum ist wohl auch der Grund, warum die IKG nun in Aufruhr ist.
Obwohl es sich hier ursprünglich um einen Vorschlag der SPÖ handelt, hat SPÖ-Chef Christian Kern übrigens am Dienstag Waldhäusls Rücktritt gefordert.
Mikl-Leitner lehnt Vorschlag ab
„Es spielt für mich keine Rolle, ob dieser Vorstoß nun von einem SPÖ- oder einem FPÖ-Landesrat kommt. Für Niederösterreich gilt, dass das Tierschutzgesetz korrekt ausgelegt wird. Aber auch die Religionsfreiheit ist für uns ein wichtiges Gut. Dass sich die einzelnen Abnehmer zuerst registrieren lassen müssen, das wird es in Niederösterreich daher nicht geben“, sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf „Presse“-Anfrage. Und: „Ich bin mit IKG-Präsident Deutsch laufend im Gespräch, auch in dieser Frage. Und ich habe ihm auch bereits gesagt, dass seine Befürchtungen nicht eintreten werden. Es wird an einer praxisnahen Umsetzung gearbeitet.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2018)