Nach der VfGH-Erkenntnis, dass ein Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnern unzulässig sei, beginnt das Land Kärnten damit, die im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte zu löschen.
Das Land Kärnten beginnt nach dem VfGH-Erkenntnis zum Thema Pflegeregress "in Kürze" mit den Löschungen der im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte. Die Austragungen würden jetzt veranlasst, hieß es am Freitag aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Beate Prettner (SPÖ) auf Anfrage der APA.
Mit Stand Ende Dezember 2017 hatte das Land in 168 Fällen seine Pfandrechte im Grundbuch verankert. Nachdem nun Klarheit herrscht, will man diese Causen bereinigen. Wer für die Kosten der Löschung im Grundbuch aufkommen muss, war indes vorerst noch nicht geklärt.
Der VfGH hatte festgestellt, dass - angesichts der mit 1. Jänner erfolgten Abschaffung des Pflegeregresses - ein Zugriff auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen unzulässig ist. Denn trotzdem der Pflegeregress seit Jahresbeginn abgeschafft ist, wollten mehrere Bundesländer noch auf das Vermögen von Heimbewohnern bzw. deren Erben zugreifen. Sie Länder atten erklärt, dass wegen der fehlenden Ausführungsregeln des Bundes nicht klar sei, ob das Verbot des Pflegeregresses auch für ältere Forderungen bestehe. Deswegen müssten sie das Geld einklagen.
Das Urteil des VfGH betraf die Beschwerde eines Mannes, der nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg vom Dezember des Vorjahrs einen Beitrag zur Pflege in einer stationären Einrichtung hätte leisten sollen. Der Mann blitzte zwar mit dieser konkreten Beschwerde ab, weil das Ende des Pflegeregresses erst drei Wochen später in Kraft trat. Gleichzeitig machte der VfGH aber klar, wie das per Jahresbeginn in der Verfassung verankerte Verbot des Pflegeregresses zu verstehen ist. Nämlich so, dass auch für Altfälle nicht mehr gezahlt werden müsse.
(APA)