Prozess gegen oststeirischen Arzt wird ab Februar wiederholt

Archivbild: Der Arzt 2017 im ersten Prozess
Archivbild: Der Arzt 2017 im ersten ProzessAPA
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Der Arzt wurde 2017 nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen, das OLG hat der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch stattgegeben. Auftakt der Neuauflage ist am 26. Februar.

Der Prozess gegen einen oststeirischen Arzt, der 2017 nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden war, wird ab 26. Februar 2019 im Grazer Straflandesgericht wiederholt. Das teilte Gerichtssprecherin Barbara Schwarz am Freitag mit. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hatte der Berufung der Staatsanwaltschaft Graz im vergangenen August stattgegeben.

Das OLG war der Meinung, dass Beweisergebnisse, die in der Hauptverhandlung zutage getreten waren, nicht ausreichend erörtert und daher die Urteilsannahme als nicht ausreichend empfunden wurde. Damit muss der Prozess noch einmal am selben Gericht aber mit einem anderen Richter verhandelt werden.

Richter sah "verspäteten Rosenkrieg"

Der Arzt aus der Oststeiermark, Bruder eines bekannten Politikers, ist am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, freigesprochen worden. Der Richter führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist." Der Richter sah in den Vorwürfen der Familienmitglieder vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung".

Die schriftliche Urteilsbegründung beschäftigte sich unter anderem mit dem Aussehen der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen." Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der "extravagante Kleidungsstil" der Ex-Ehefrau, die den Eindruck einer "überladenen Person" gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der schriftlichen Urteilsbegründung wegen "vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld" Berufung eingebracht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Urteil formell nicht richtig begründet. Außerdem wurde die Beweiswürdigung inhaltlich bekämpft.

(APA)

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