Regierung verbietet Hasch-Brownies

Lebensmittel wie Kekse und Brownies mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) dürfen nicht mehr verkauft werden.
Lebensmittel wie Kekse und Brownies mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) dürfen nicht mehr verkauft werden. (c) REUTERS (JASON REDMOND)
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Lebensmittel mit dem – nicht berauschenden – Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol dürfen ab sofort nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind auch die Hasch-Brownies der Konditorei Aida.

Wien. Das Gesundheitsministerium stoppt den Verkauf von Lebensmitteln mit Cannabis. In einer Aussendung wird „per Erlass auf die bestehende Gesetzeslage aufmerksam gemacht, wonach Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht, zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden, unter die ,Novel-Food'-Verordnung der EU fallen und daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen“.

Was genau mit Cannabinoid-haltig gemeint? Welche Lebensmittel sind betroffen? Und warum waren sie bisher nicht verboten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Was hat es mit dem „Erlass“ des Gesundheitsministeriums auf sich?

Dem Gesundheitsministerium zufolge war es schon bisher verboten, Lebensmittel mit dem Hanf- bzw. Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) zu verkaufen, weil diese Produkte als „Novel Food“ (neuartige Lebensmittel) gelten. Auf dieses Verbot wird nun explizit per (bereits gültigem) Erlass hingewiesen. Was angesichts des aktuell enormen CBD-Hypes weitreichende Folgen für den Handel hat.

So bedeutet der Erlass beispielsweise für die seit dem Sommer in der Konditorei Aida angebotenen Hasch-Brownies mit CBD als Zutat das Aus. Ebenso wie für die CBD-Pizza, die seit einigen Monaten in der Pizzeria Regina Margherita auf der Speisekarte steht. Strafen sind laut einem Sprecher des Ministeriums vorerst nicht vorgesehen, zunächst soll aufgeklärt und auf das Verbot hingewiesen werden. Welche Strafen dann ausgesprochen werden könnten, sei noch unklar.

Nicht verkauft dürfen künftig im Übrigen auch kosmetische Mittel „mit Cannabis und daraus hergestellten Extrakten“ – die Grundlage hierfür ist eine (ebenfalls schon existierende) Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG). Was den Wert von Tetrahydrocannabinol (THC) angeht, einem weiteren Inhaltsstoff von Cannabis, muss die Grenze von 0,3 Prozent eingehalten werden, weil er ab diesem Wert berauschend wirken kann. Der THC-Wert bei den Aida-Brownies etwa liegt bei maximal 0,2 Prozent.

2. Was ist unter der Bezeichnung „Novel Food“ zu verstehen?

Das sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht „in nennenswertem Umfang“ für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und etwa „eine neue oder gezielt veränderte Molekularstruktur“ aufweisen; oder die „aus Pflanzen bzw. Pflanzenteilen bestehen oder daraus isoliert bzw. erzeugt wurden“. Eine detaillierte Definition findet sich auf der Website der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at. Verkauft werden dürfen demnach nur zugelassene Lebensmittel. Für CBD liegt derzeit keine Zulassung vor.

3. Was genau ist Cannabidiol, und welche Wirkung kann es haben?

Der Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol wurde erst in den 1960er-Jahren von israelischen Wissenschaftern in seiner Struktur charakterisiert. Sortenwahl, Kulturart und Zucht der Pflanzen bestimmen wesentlich die Zusammensetzung der besonders in den Hanfblüten enthaltenen mehr als hundert Cannabinoide, von denen THC und CBD zu den rund ein Dutzend wichtigsten gehören. CBD ist nicht berauschend und unterliegt weder dem Arzneimittel- noch dem Suchtmittelgesetz.

4. In welchem medizinischen Bereich kommt Cannabidiol zum Einsatz?

Neben dem Einsatz bei frühkindlicher Epilepsie und Schizophrenie hilft das entzündungshemmende CBD bei der sogenannten Spender-gegen-Empfänger-Reaktion nach einer Knochenmarkstransplantation. Auch bei Glioblastomen (Gehirntumor) haben sich positive Effekte gezeigt. In der Schmerztherapie kommt es zur Anwendung in Kombination mit Opioiden bei sonst nicht beherrschbaren Symptomen. Speziell zugelassene CBD-Arzneimittel gibt es aber noch nicht. Ein erster CBD-Arzneistoff soll in Österreich 2019 auf den Markt kommen.

Für den Wiener Toxikologen Rainer Schmid gibt es grundsätzlich erhebliche Probleme im Umgang mit CBD: Es fehle in Österreich – im Gegensatz zu den USA – eine Qualitätskontrolle. „Das ist ein Riesenproblem“, sagte der Experte vor zwei Wochen bei einer Veranstaltung der Wiener Sucht- und Drogenkoordination. Weder der Gehalt an den (wirksamen?) Inhaltsstoffen noch jener von Pestiziden, Herbiziden etc. ist für den Konsumenten ersichtlich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2018)

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