Bischof Schwarz' Sprecherin nennt Ermittlungen "Routinevorgang"

Archivbild von Bischof Alois Schwarz bei seiner Amtseinführung in St. Pölten.
Archivbild von Bischof Alois Schwarz bei seiner Amtseinführung in St. Pölten.APA/HANS PUNZ
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Der Bischof weist die Stellungnahme der "Arbeitsgruppe Bistum" entschieden zurück. Schwarz habe "keinesfalls einseitig und verzerrend" aus dem Bericht zitiert.

Nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Graz wegen Untreueverdachts gegen Alois Schwarz ermittelt, hat sich die Sprecherin des nunmehrigen St. Pöltner Diözesanbischofs am Freitag zu Wort gemeldet. Die Herangehensweise der Anklagebehörde bezeichnete Katharina Brandner als "Routinevorgang". Eine Stellungnahme der "Arbeitsgruppe Bistum" wies sie entschieden zurück.

Die Staatsanwaltschaft Graz habe den Bericht der Wirtschaftsprüfer über das Bistum Gurk angefordert. "Dies ist nach Auskunft der Behörde ein reiner Routinevorgang", teilte die Sprecherin des ehemaligen Kärntner Diözesanbischofs in einer schriftlichen Stellungnahme mit.

Den am Freitag veröffentlichen Aussagen der "Arbeitsgruppe Bistum" trat Brandner entgegen. Bischof Schwarz habe aus dem Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan "keinesfalls einseitig und verzerrend zitiert". Die Zitate seien vielmehr Teile der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses und würden dessen wesentlichen Kern wiedergeben. "Wenn einzelne Investitionen oder wirtschaftliche Entscheidungen kritisch beleuchtet werden, ist dies genauso zur Kenntnis zu nehmen und wird Bischof Schwarz, wie es das Kirchenrecht vorsieht, im Zuge der Visitation zu alldem Stellung nehmen", heißt es in der Aussendung weiter. Weder der Bericht noch der Prüfer würden in ein schlechtes Licht gerückt. Bischof Schwarz habe sich vielmehr bei der Kanzlei Breschan "für deren umsichtige und umfassende Arbeit und Beurteilung ausdrücklich bedankt".

Steuerprüfung habe keine Mängel festgestellt

Hinsichtlich der Feststellung der "Arbeitsgruppe Bistum", dass Transaktionen wie der Verkauf von fünf Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee auch von steuerrechtlicher Relevanz sein könnten, wurde in der Stellungnahme auf eine umfassende Prüfung des Bistums Gurk durch die Finanzbehörden im Jahr 2016 verwiesen. Bei dieser Steuerprüfung seien "keinerlei gravierende Mängel" festgestellt worden.

Im Hinblick auf die weiteren "betriebswirtschaftlichen Vorwürfe seitens der 'Arbeitsgruppe Bistum'" verwies Bischof Schwarz über seine Sprecherin auf "die kommende Visitation durch die kirchenrechtlich zuständige Instanz". "Die Vorgehensweise der 'Arbeitsgruppe' ist insofern verwunderlich, als aufgrund der immer gleichförmigen Anwürfe gegen den Bischof durch seine vormals engsten Mitarbeiter diese Sache in die Hände eines päpstlichen Visitators gelegt wurde. Dieser hat die unabhängige und zuständige Prüfungskompetenz, die ihm von Papst Franziskus übertragen wurde", heißt es in der Stellungnahme abschließend.

Die Vorgeschichte

Obwohl der Vatikan die Veröffentlichung eines Prüfberichts zur wirtschaftlichen Gebarung in der Diözese Gurk untersagt, tritt das Domkapitel Mitte Dezember mit einer Zusammenfassung des Reports vor die Medien. Dem mittlerweile an die Spitze der Diözese St. Pölten gewechselten Ex-Bischof Alois Schwarz wird darin Misswirtschaft vorgeworfen.

Zudem wird ihm vorgehalten, aufgrund seiner Lebensführung in seiner Amtsführung immer mehr beeinträchtigt gewesen zu sein, "weil er für Priester im Zusammenhang mit seiner Zölibatsverpflichtung erpressbar war".

(APA)

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