Was sich 2019 in Österreich ändert

Das neue Jahr bringt neue Gesetze
Das neue Jahr bringt neue Gesetze(c) imago/Martin Bäuml Fotodesign (Martin Bäuml Fotodesign)
  • Drucken

Das neue Jahr bringt neue Gesetze – und damit mehr Geld für Familien, Schalldämpfer für Jäger und Pferde für die Polizei.

(c) Marin Goleminov

Wien. In wenigen Stunden läutet die Pummerin das Jahr 2019 ein. Beim Feiern muss heuer zu Silvester wohl erstmals auf das traditionelle Bleigießen verzichtet werden. Eine EU-Richtlinie hat herkömmliche Bleigieß-Sets, die mehr als 0,3 Prozent Blei enthalten, verboten. Es wird bei Weitem nicht die einzige gesetzliche Neuerung bleiben. Ein Überblick.


Bonus für Familien:
Das neue Jahr bringt Familien mehr Geld. Ihnen steht durch den Familienbonus eine Steuersenkung von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr zu. Dazu muss das Einkommen allerdings hoch genug sein. Ansonsten gibt es weniger oder gar kein Geld. 883.400 Haushalte dürften den Bonus zumindest teilweise ausschöpfen können. Weitere 107.400 Haushalte können den Kindermehrbetrag (250 Euro) beantragen. Damit profitieren 98 Prozent der Familien.

(c) Marin Goleminov

Weniger Familienbeihilfe: Für im Ausland lebende Kinder von in Österreich Beschäftigten wird es hingegen Kürzungen geben. Die Familienbeihilfe wird an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst. Rund 125.000 Kinder von Ungarn bis Rumänien werden die sogenannte Indexierung spüren.


Rauchen erst ab 18: Der Jugendschutz wird verschärft. Rauchen ist künftig erst ab 18 Jahren – und nicht wie bisher ab 16 – erlaubt. Auch der Erwerb und Konsum harter alkoholischer Getränke wird österreichweit erst ab 18 gestattet sein.

(c) Marin Goleminov


Handys registrieren: Die Strafverfolgung soll durch die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys erleichtert werden. Bei einem Neukauf einer Wertkarte muss ab sofort eine namentliche Registrierung erfolgen. Für bereits benützte Karten ist der 1. September der Stichtag. Ansonsten kann diese nicht mehr aufgeladen – aber angerufen – werden.

(c) Marin Goleminov


Schalldämpfer für Jäger: Mit Jahresbeginn tritt auch das neue Waffengesetz in Kraft. Jägern werden Schallmodulatoren („Schalldämpfer“) erlaubt, um Gehörschäden zu verhindern, wobei der Schussknall weiter deutlich hörbar bleibt. Verschärfungen bringt das Waffengesetz für Asylwerber und Asylberechtigte. Sie dürfen künftig keine Stich- und Hiebwaffen mit sich tragen.


Ehe für alle:
Der Verfassungsgerichtshof hat im auslaufenden Jahr den Weg für die Ehe für alle frei gemacht. Ab Jahresbeginn können homosexuelle Paare an Standesämtern den Bund der Ehe schließen. Hetero-Paare wiederum können die bisher für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgesehene Eingetragene Partnerschaft eingehen.


Noten und Leistungsgruppen in Schulen: Im Bildungsbereich wird es im Herbst gleich mehrere Neuregelungen geben – wobei diese an die Vergangenheit erinnern. In den Volksschulen werden die verpflichtenden Ziffernnoten und das Sitzenbleiben (beides ab dem Ende der zweiten Klasse) zurückkehren. Die Neuen Mittelschulen verlieren das Wort „neu“ im Namen und dürfen schulautonom wieder Leistungsgruppen einführen.


Essverbot in U-Bahn: Zwei Wochen lang darf noch gegessen werden. Am 15. Jänner tritt das Essverbot, das bisher nur in der U6 galt, in allen Wiener U-Bahnen in Kraft. Gestraft wird vorerst aber noch nicht.


Riskanteres Schwarzfahren:
Heikler wird allerdings das Schwarzfahren. Ab 1. Jänner darf die Polizei die Identität von Schwarzfahrern, die den Ausweis verweigern, auch im Nachhinein noch feststellen. Bislang mussten sie auf „frischer Tat“ ertappt werden.

(c) Marin Goleminov


E-Autos mit Ton: Für E-Autolenker wird es teils strengere, teils aber auch lockerere Regeln geben. Ab Juli müssen neu genehmigte E-Autos bis 20 km/h Fahrgeschwindigkeit ein akustisches Warnsystem aktiviert haben. Dabei soll es unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben.


Freihändig fahren ist erlaubt: Die Vorgaben zum automatisierten Fahren werden gelockert. Es dürfen Einparkhilfen, für die der Fahrer nicht im Auto sitzen muss, genützt werden. Auch freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnpilot“ mit automatischer Spurhaltung soll gestattet werden. Ab wann genau dies gelten wird, ist allerdings noch unklar.

Keine Führerscheinprüfung auf Türkisch: Fix ist, dass die Führerscheinprüfung nicht mehr auf Türkisch – der bisher zweithäufigsten Prüfungssprache – abgelegt werden darf.

Pferde für die Polizei:
Die Polizei wird im neuen Jahr nicht mehr nur mit Einsatzfahrzeugen, sondern auch auf dem Rücken von Pferden unterwegs sein. Ab Mai ist die berittene Polizei in Wien im Einsatz. Dafür gibt es zwölf extra trainierte Pferde.

WAHLEN 2019

Wenige Urnengänge stehen in Österreich im kommenden Jahr an:

10. März. Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl Salzburg

Jänner bis April. Arbeiterkammerwahl

26. Mai. EU-Wahl

27.–29. Mai. ÖH-Wahl

September. Landtagswahl Vorarlberg

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.