Frau in Zell am See erschossen: Verdächtiger gestand Tat

Der 17-Jährige sei geständig, sagt sein Anwalt.

Im Fall einer 20-jährigen Pinzgauerin, die am 20. Oktober 2018 in Zell am See erschossen worden ist, hat der 17-jährige Verdächtige am 9. Jänner nach Absprache mit seinem Verteidiger Michael Ringl die Tat vor der Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter zugegeben.

Nähere Informationen über Motiv und Tathergang wollte Ringl vorerst nicht machen. Dies werde in schriftlicher Form erfolgen, kündigte er an.

Tatwaffe war umgebaute Schreckschusspistole

Der 17-jährige Österreicher war am Wochenende vor Weihnachten festgenommen worden, kurz darauf wurde die Untersuchungshaft verhängt. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde sichergestellt. Es handelt sich dabei laut Polizei um eine umgebaute Schreckschusspistole. Die junge Frau war am 20. Oktober gegen 21.30 Uhr im Eingangsbereich ihrer Wohnung in einer Siedlung nördlich des Zentrums von Zell am See getötet worden.

Die 20-jährige Frau wurde von mehreren Projektilen in den Oberkörper getroffen und starb noch im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses. Laut Obduktion verblutete sie innerlich.

Auf die Spur des Verdächtigen sei man aufgrund von Erkenntnissen aus dem sogenannten "digitalen Fußabdruck" der Frau gekommen, teilte die Polizei nach der Festnahme mit. Der bisher unbescholtene Österreicher soll das Opfer gekannt haben. Die gelernte Verkäuferin war in sozialen Netzwerken sehr aktiv und hatte einen großen Bekanntenkreis.

Der 17-Jährige hatte bei der Festnahme eine Schreckschusspistole bei sich, die zu einer Schusswaffe umgebaut war. Bei einer Hausdurchsuchung an seinem Wohnort im Bezirk Zell am See wurde eine weitere umgebaute Schreckschusspistole sichergestellt. Bei einer der beiden Pistolen soll es sich um die Tatwaffe handeln. "Die waffentechnische Überprüfung beim Bundeskriminalamt ergab vorab eine höchstwahrscheinliche Übereinstimmung mit den am Tatort des Mordes und im Zuge der Obduktion sichergestellten Spuren", hieß es vonseiten der Polizei.

Mann war Beschuldigter in Suchtmittel-Verfahren

Laut Verteidiger Ringl hat das Opfer den Verdächtigen in einem Gerichtsverfahren beschuldigt, er habe ihr 50 Gramm Cannabis abgenommen. Der Pinzgauer sei in dem Verfahren zwar als Beschuldigter aufgeschienen, letztlich sei gerichtlich aber nichts hängengeblieben. Dass er sich ärztlichen Kontrollen unterziehen habe müssen, sei ihm eine Lehre gewesen, sagte Ringl. Die 20-Jährige habe viele Suchtmittelabnehmer preisgegeben, "das waren durchwegs junge Abnehmer".

Ursprünglich war für die Haftprüfung am Mittwoch dieser Woche eine Stellungnahme des 17-Jährigen zu den Vorwürfen angekündigt worden. Letztlich verzichteten der Verdächtige und sein Anwalt aber auf die Verhandlung und entschlossen sich dazu, nähere Angaben erst in schriftlicher Form zu machen.

(APA)

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