Austrotürken: Nach Wien könnten auch Länder Aberkennung der Staatsbürgerschaften rückgängig machen

Die Bundeshauptstadt hat nach einem Urteil des Verfassungsgerichts 18 Austrotürken, denen der Pass aberkannt worden war, eingebürgert. Die Menschen seien auf den guten Willen der Behörden angewiesen, berichtet der "Standard".

Mehreren Dutzend Austrotürken war in den vergangenen Monaten der österreichische Pass entzogen worden. Grund dafür war eine Wählerevidenzliste mit zehntausenden Namen von Austrotürken, die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden war. Die Behörden nutzten diese Liste als einziges Beweismittel um festzustellen, ob Menschen türkischer Abstammung neben einem österreichischen auch noch einen türkischen Pass haben. Diese aber bezeichnete der Verfassungsgerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil von Dezember als "nicht authentisch".

In Wien sind in der Folge 18 von 34 Personen, denen aufgrund der Verdachtslisten die Staatsbürgerschaft aberkannt worden war, wieder eingebürgert worden, berichtet der "Standard" nun. Die rechtskräftigen Bescheide seien nachträglich aufgehoben und die betroffenen Personen informiert worden. Bei den 16 übrigen Personen habe es zusätzlich zu den FPÖ-Datensätzen weitere Beweise gegeben, dass sie auch über einen türkischen Pass verfügen.

Die restlichen Bundesländer wollten nun denselben Weg wie die Bundeshauptstadt einschlagen und die Bescheide zurückziehen, berichtet das Blatt. Die Betroffenen seien in der Sache aber vom guten Willen der Behörden abhängig, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer dem "Standard". Rechtlich sei es möglich, Entscheidungen aufzuheben, auch nachdem sie bereits Rechtskraft entwickelt haben. "Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht."

>>> Bericht im "Standard".

(red.)

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