Karfreitag-Feiertag soll für alle gelten, sagt EuGH

Karfreitag soll für alle gelten.
Karfreitag soll für alle gelten.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein privater Arbeitgeber könnte verpflichtet werden, allen Arbeitnehmern unabhängig von ihrer Religion ein Feiertagsentgelt zu zahlen, geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Der ÖGB fordert nun einen Feiertag für alle, der Wirtschaftsbund warnt vor zusätzlichen Kosten. Die Regierung will "genau prüfen".

Die türkis-blaue Regierung muss sich bis 19. April eine neue Regelung für den Karfreitag einfallen lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die derzeitige Feiertagsregelung als gleichheitswidrig aufgehoben. Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag darf nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden, entschied der Europäische Gerichtshof.

Bisher galt der Karfreitag als Feiertag nur für Angehörige der alt-katholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche. Angehörige dieser Kirchen bekamen einen Feiertagszuschlag, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. Das ist dem EuGH zufolge eine Diskriminierung wegen der Religion.

Ein Arbeitgeber in Österreich könnte laut EuGH verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen. Österreich muss nun bis zum nächsten Karfreitag seine Regelung ändern.

Rückwirkend wirkt das Urteil allerdings nur begrenzt. Die EU-Richter entschieden nämlich, dass ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber einen Feiertag auch beantragt haben muss. Dies würde wahrscheinlich bedeuten, dass die Zahl der Fälle, in denen eine Diskriminierung rückwirkend angefochten werden kann, begrenzt bleibt.

Österreichische Regelung nicht gerechtfertigt

Die österreichische Regelung könne weder mit der Berufung auf Wahrung der Rechte und Freiheiten anderer noch als Ausgleich von Benachteiligungen wegen der Religion gerechtfertigt werden. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung nicht ändere, sei ein privater Arbeitgeber verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren, urteilten die EU-Richter.

Der mit dem Rechtsstreit befasste Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner dieser Kirchen angehört. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag. Der EuGH gab ihm Recht. Bis Österreich die Klausel ändere, müssten Arbeitgeber allen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag gewähren. Wenn Arbeitnehmer nicht frei machen könnten, stehe ihnen das Recht auf ein Zusatzentgelt zu.

Bis 19. April muss Österreich handeln

Das Karfreitags-Urteil setzt Österreich unter Druck. Bis zum nächsten Karfreitag, den 19. April, muss Österreich seine Regelung ändern. Das am Dienstag verkündete Urteil ab heute gültig. Im konkreten Fall ist aber der in Österreich damit befasste Oberste Gerichtshof (OGH) wieder am Zug. Er muss nun das in Österreich laufende Verfahren gemäß des EuGH-Urteils abschließend entscheiden.

Aus dem OGH hieß es gegenüber der APA, dass man nun das oben erwähnte Verfahren fortsetzen und eine Entscheidung auf Grundlage des EuGH-Erkenntnisses treffen werde. Wie lange das dauert, lässt sich noch nicht abschätzen.

Was die konkreten Auswirkungen des EuGH-Entscheids betrifft, ist also die Bundesregierung am Zug, die schon angekündigt hat, genau zu prüfen und weitere Schritte zeitnah bekannt zu geben. Dem Vernehmen nach könnte das Urteil auch Thema im morgigen Ministerrat sein. Als wahrscheinlichste Lösung gilt es, dass der Feiertag für Protestanten behalten wird, aber die Feiertagszulage gestrichen werden. 

Evangelischer Bischof: Karfreitag von zentraler Bedeutung

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker verlangte von der Regierung, dass die evangelische Kirche in die Entscheidungsfindung eingebunden werde. Er kann sich mehrere Lösungen vorstellen. Eine Streichung des Feiertags wäre für ihn aber keine Lösung, da der Karfreitag "für die Evangelischen von zentraler Bedeutung" sei.

Vorstellbar ist für ihn die Streichung der Zuschläge oder den Karfreitag gegen den Pfingstmontag als gesetzlichen Feiertag für alle zu tauschen. Das würde dem EuGH-Urteil entsprechen und zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche berücksichtigen. Von der katholischen Kirche gab es Unterstützung. Der Generalsekretär der römisch-katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, sprach sich dafür aus, dass der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag bleibt und nur die Feiertagszuschläge gestrichen werden.

Kein Osterfrieden zwischen den Sozialpartnern

Das Urteil des EuGH sorgt nun - wenig überraschend - für unterschiedliche Wünsche von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Der ÖGB forderte, den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, die WKO wiederum meinte, das komme "für die Wirtschaft nicht in Frage".

Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sagte  in Reaktion auf das Urteil, dass Österreich mit 13 Feiertagen im Jahr schon jetzt unter jenen Ländern mit den großzügigsten Feiertagsregelungen in Europa sei. "Ein zusätzlicher Feiertag würde die österreichische Wirtschaft 600 Millionen Euro kosten", so Kopf.

Der Wirtschaftsbund sorgt sich um die Unternehmer und warnt vor einem zusätzlichen Feiertag. „Bei der Umsetzung der Entscheidung in Österreich dürfen unsere Betriebe nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden“, betonte René Tritscher, Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes in einer Aussendung. „Ein zusätzlicher Feiertag ist für die Wirtschaft nicht tragbar", sagte Tritscher. Dadurch würden immense Mehrkosten von rund 600 Mio. Euro für die heimischen Betriebe entstehen.

Die Industriellenvereinigung sieht jedenfalls keinen Bedarf für einen weiteren gesetzlichen Feiertag. "Mit insgesamt 13 gesetzlichen Feier- plus mindestens 25 Urlaubstagen gewährt Österreich schon bisher auch ohne Karfreitag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine sehr hohe Anzahl an freien Arbeitstagen", so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung.

ÖGB: Feiertag für alle

Anders argumentiert der ÖGB: „Immer wieder wird behauptet, dass es in Österreich zu viele gesetzliche Feiertage gäbe", sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, in einer Aussendung am Mittwoch. Arbeitgeber würden jedoch verschweigen, "dass manche davon ohnehin jedes Jahr auf einen Sonntag fallen, nämlich Oster- und Pfingstsonntag“. Der ÖGB fordert nun, den Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle Arbeitnehmer festzulegen. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass am Karfreitag alle ArbeitnehmerInnen gleich zu behandeln sind", sagte Achitz.

Unterstützung für den ÖGB gibt es von Franz Gosch, steirischer Arbeiterkammervizepräsident und FCG-Landesvorsitzender. Der Christgewerkschafter sprach sich heute dafür aus, den Karfreitag zu einem arbeitsfreien Feiertag zu machen. "In Deutschland ist der Karfreitag schon lange ein Feiertag, auch Ungarn und die Slowakei ziehen nach", so Gosch.

Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl betonte am Rande einer Pressekonferenz, dass man nun zunächst die Reaktion der Bundesregierung abwarten wolle. Es gebe viele Fragen, die offen seien. Wobei sie hoffe, dass man nun nicht alle Feiertage diskutiere. Auch die Frage, ob man einen anderen nun möglicherweise streiche, müsste man allen Arbeitnehmern stellen, befand Anderl. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man dazu bereit ist", sagte sie.

Auch die SPÖ unterstützt die Forderung des ÖGB, dass der Karfreitag nach dem EuGH-Entscheid zum gesetzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer werden soll. Die Österreicher hätten sehr lange wöchentliche Arbeitszeiten, argumentierte SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried am Dienstag. Keine Lösung wäre es für die SPÖ, dafür andere gesetzliche Feiertage zu streichen.

Und was ist mit Jom Kippur?

Unklar ist noch, inwieweit das Urteil auch den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur betrifft. Im Gegensatz zum Karfreitag ist dieser zwar nicht im Arbeitsruhegesetz geregelt, allerdings gilt er laut Generalkollektivvertrag als arbeitsfreier Tag für jüdische Arbeitnehmer. Freigestellt werden können diese nur, wenn die Arbeitsleistung der Betroffenen aus betriebsbedingten Gründen nicht erforderlich ist. Deswegen glaubt die Wirtschaftskammer, dass der Fall anders zu sehen sei als der Karfreitag. 

Auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, sieht  Jom Kippur nicht betroffen. Das EuGH-Urteil habe nichts mit den Regelungen für jüdische Arbeitnehmer am Jom Kippur zu tun, denn "das eine ist die gesetzliche Ebene, das andere eine kollektivvertragliche Regelung", befand Deutsch auf Twitter.

Ob der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle Österreicher infrage komme, "sollten Kirchen und Politik ebenso diskutieren wie eventuelle Kompensationen mit anderen Feiertagen", meinte Deutsch am Dienstag außerdem.

(APA)

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