Mord-Anklage für Geisterfahrer: Geschworene sahen nur Körperverletzung

Ein Mann war mit drei Promille Alkohol im Blut als Geisterfahrer unterwegs und verursachte einen schweren Verkehrsunfall. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.

Ein 56-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der fahrlässigen und schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 27 Monaten Haft verurteilt worden. Die Geschworenen folgten der Anklage, die sechsfach versuchten Mord gesehen hatte, nicht. Der in Kärnten lebende Ungar hatte im September auf der Südautobahn (A2) bei Villach einen Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten verursacht.

Der Mann hatte damals drei Promille Alkohol im Blut und bereits mehrere Kilometer als Geisterfahrer zurückgelegt. Er prallte mit rund 50 Kilometern pro Stunde gegen einen Pkw, der ihm auf der Überholspur mit Tempo 117 entgegenkam. In diesem saßen zwei Frauen aus Oberösterreich und Salzburg, die beide schwerste Verletzungen erlitten, Langzeitfolgen sind möglich. Nach dem ersten Crash touchierte der Angeklagte noch ein Wohnwagen-Gespann mit einer Familie aus Bayern. Die Eltern erlitten leichte Verletzungen, ihre kleinen Kinder blieben körperlich unverletzt. Der Ungar selbst wurde schwer verletzt.

Der Prozess drehte sich über weite Strecken um das Motiv des Angeklagten. Dieser hatte in seinen ersten Befragungen die Selbstmordabsicht angegeben, dies später aber relativiert. Vor Gericht bestritt er eine Suizidabsicht. Staatsanwältin Johanna Schunn sah die ersten Angaben als glaubwürdig an, Verteidiger Andreas Nowak erklärte, sein Mandant habe damals falsche Angaben gemacht, um Mitleid zu bekommen. Ein psychiatrischer Sachverständiger erklärte, er sehe keine Suizidabsicht, der 56-Jährige habe Pläne gehabt und sich für die Fahrt etwa auch eine Vignette gekauft. Eine Zurechnungsunfähigkeit sah er nicht.

Nur zwei der Geschworenen sahen bei den beiden schwer verletzten Frauen einen Mordversuch. Die Eventualfragen nach einer Qualifizierung des Unfalls als schwere und fahrlässige Körperverletzung an den Beteiligten bzw. als Gefährdung der körperlichen Sicherheit, fand die Zustimmung aller Geschworenen. Die Vorsitzende Richterin Ute Lambauer begründete die Strafhöhe mit Milderungs- und Erschwernisgründen. Sie nannte unter anderem seine Unbescholtenheit und seine eigenen Verletzungen, aber auch die Vielzahl der Tatbestände. Weder Verteidiger noch Staatsanwältin gaben eine Erklärung über Rechtsmittel ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA)

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