Zivilprozess nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol zu Ende

Die Presse/Clemens Fabry
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Eine 45-jährige Wanderin war mit Hund unterwegs gewesen und von Kühen attackiert worden. Das Urteil, darüber, ob der Bauer gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hat und Schadenersatz an die Familie zahlen muss, wird schriftlich verkündet werden.

Der Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck zu Ende gegangen. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Das Urteil ergeht schriftlich.

Mehrere Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, dass sich die Kühe bereits vor jener Attacke auf die 45-Jährige gegenüber Wanderern mit Hunden aggressiv verhalten hätten. Auch der Wirt einer in der Weide gelegenen Hütte hatte laut einer Zeugin ihr gegenüber nach einem Vorfall geäußert, dass die Kühe in diesem Jahr besonders aggressiv seien.

Gutachter: Landwirt war sorgfältig genug

Der Gutachter bestätigte jedoch, dass der beklagte Landwirt den Sorgfaltsanforderungen nachgekommen sei. Auch bei einem Lokalaugenschein am Hof des Bauers konnte er kein auffälliges Verhalten bei den Kühen feststellen, so der Sachverständige. Durch einen Vorfall mit einer italienischen Familie, der sich rund 30 Minuten bevor die 45-Jährige mit ihrem Hund über die Weide gewandert war, ereignet hatte, seien die Tiere bereits in Aufruhr gewesen, meinte der Gutachter. "Es ist vorstellbar, dass wenn das Ereignis zuvor nicht gewesen wäre, die Frau mit ihrem Hund ohne Probleme über die Alm hätte gehen können", fügte er hinzu. Eine Zeugin hatte zuvor berichtet, dass einer der beiden Hunde der italienischen Familie "sehr unangenehm und aufgeregt" gewesen sei.

Der Anwalt des Witwers beharrte jedoch darauf, dass der Landwirt dazu verpflichtete gewesen wäre, die "offensichtlich gefährlichen" Tiere von der Straße fernzuhalten, da diese öffentlich ist. Die Errichtung eines Zaunes, um den Weg zu schützen, wäre laut dem Rechtsanwalt wirtschaftlich zumutbar gewesen. Dies bestritt der Landwirt jedoch.

Unzureichende Warnschilder?

Zudem verwies der Bauer darauf, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Auch mehrere Zeugen bestätigten vor Gericht, dass sie die Schilder gesehen hatten. Diese Warnhinweise waren laut dem Anwalt des Witwers jedoch völlig unzureichend.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen forderten 487.000 Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

(APA)

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