Fall Schwarz: Lackner-Anwälte nahmen Einsicht in Strafakt

Franz Lackner
Franz LacknerAPA/BARBARA GINDL
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Was beim "Sprechtag" des Salzburger Erzbischofs im Rahmen der päpstlichen Visitation besprochen wird, soll streng vertraulich behandelt werden. Indes sind Unregelmäßigkeiten im Untreueverfahren gegen den Bischof Schwarz bekannt geworden.

Am Freitag hat der "Sprechtag" des Salzburger Erzbischofs Franz Lackner im Rahmen seiner päpstlichen Visitation der Diözese Gurk-Klagenfurt begonnen. Laut Heidi Zikulnig, Pressesprecherin des Erzbischofs, wurden Gesprächstermine mit rund 50 Personen vereinbart. Der Inhalt der Gespräche werde streng vertraulich behandelt, sagte Zikulnig.

Die Gespräche finden im Kolpinghaus in Klagenfurt statt, ursprünglich waren sie nur für Freitag geplant gewesen. Aufgrund des enormen Interesses wurde der Sprechtag aber bis Samstagmittag verlängert. Der Bischof habe einen Termin in Salzburg verschoben, am Samstag müsse er aber zu Mittag abreisen, sagte Zikulnig.

Die Auswahl der Gesprächspartner sei "streng chronologisch" erfolgt. Lediglich einige Anfragen, die nicht mit der Visitation in Zusammenhang stünden, habe man "nach hinten" gereiht. Lackner könne nicht alle Interessenten empfangen, man habe jenen, die keinen Termin erhalten haben, aber angeboten, ihr Anliegen per E-Mail zu artikulieren. "Der Bischof liest alle diese Mails", so Zikulnig.

Die päpstliche Visitation war von Rom angeordnet worden, nachdem die derzeitige Leitung der Diözese Gurk-Klagenfurt nach dem Wechsel von Bischof Alois Schwarz in die Diözese St. Pölten einige Unregelmäßigkeiten publik gemacht hatte und Schwarz stark in die Kritik geraten war. Die Vorwürfe gegen Schwarz reichen von Misswirtschaft im Bistum, einem Abhängigkeitsverhältnis des Bischofs von seiner Vertrauten Andrea Enzinger bis hin zur möglichen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Immobiliendeal. In dieser Causa hat das Bistum vor kurzem Selbstanzeige bei den Finanzbehörden erstattet. Erzbischof Lackner will die Visitation bis zum Beginn der Fastenzeit abschließen.

Lackner-Anwälte nahmen Einsicht in Strafakt

Indes ist im Untreueverfahren gegen den ehemaligen Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz ein merkwürdiges Detail publik geworden. Demnach gibt es zwei Rechtsvertreter des Bistums Gurk, obwohl die Diözese bekannt gab, nur einen Anwalt beauftragt zu haben. Dies hat auch Folgen bei der Justiz: Die Staatsanwaltschaft musste ihre Referentin abziehen.

Laut Auskunft der Diözese Gurk-Klagenfurt ist die Klagenfurter Rechtsanwaltskanzlei Tschurtschenthaler mit der Vertretung des Bistums beauftragt worden. Allerdings hat auch eine Grazer Kanzlei Akteneinsicht genommen, die laut Staatsanwaltschaft ebenfalls das Bistum vertritt.

Laut Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, vertreten beide Kanzleien ihren Vollmachten zufolge das Bistum Gurk, wie Bacher am Freitag erklärte. Bei der zweiten handelt es sich um die Kanzlei Scherbaum-Seebacher, die nicht von der Diözese engagiert worden ist. Jakob Ibounig, Kanzler der Diözese, erklärte auf APA-Anfrage, dass es abgesehen von dem Auftrag an die Kanzlei Tschurtschenthaler "keinerlei Beauftragung" gegeben habe, weder durch die Diözese noch durch das Bistum. Die Diözese Gurk-Klagenfurt wird seit dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten von Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger geleitet, bis ein neuer Bischof ernannt ist.

Auf die Anfrage, ob der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Visitator der Diözese den Auftrag erteilt habe, erklärte seine Pressesprecherin schriftlich: "Schon bei der Vorstellung der Visitation wurde informiert, dass zu Sachfragen auch externe Experten zugezogen werden. Die Kanzlei Scherbaum-Seebacher ist ein solcher Partner."

Das ist insofern bemerkenswert, als Lackner bei einer Pressekonferenz Mitte Jänner in Klagenfurt vor Beginn der Visitation ausdrücklich erklärt hatte, dass Diözesanadministrator Guggenberger selbstverständlich weiterhin im Amt sei. Lediglich in wichtigen Dingen seien Rückfragen an den Visitator nötig.

Folgen bei der Justiz

Das Einschreiten der Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher im Untreueverfahren gegen den ehemaligen Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz hat innerhalb der Justiz Folgen. Die Referentin meldete der Behörde ihre Befangenheit und gab die Causa ab. Das berichtete der ORF Online am Freitag.

Laut Staatsanwaltschaft Graz bestehe bei einem Kanzleipartner der von Erzbischof Lackner beauftragten Grazer Kanzlei ein enges familiäres Nahverhältnis. Deshalb wurde ein neuer Referent für den Akt Schwarz bestellt.

(APA)

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