Höhere Wände und mehr Geld für Lärmschutz vor Autobahnen

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20 bis 30 Millionen Euro werden jährlich für den Lärmschutz investiert. Seit Jahresbeginn gilt eine neue Richtlinie: Sie ermöglicht höhere Schutzwände und mehr Förderungen.

Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Richtlinie für Lärmschtz an Autobahnen und Schenllstraßen. Und die führt zu mehr Förderungen: Eigentlich wurden bisher nur Gebäude mit Baubewilligungen bis 1996 und äklter berücksichtigt, nun wurde die Frist auf 2007 erhöht. Außerdem wird die bisherige Höhenbeschränkung von vier Metern bei Schutzwänden angehoben.

Jedes Jahr werden 20 bis 30 Millionen Euro für Maßnahmen, um Lärm entlang Autobahnen und Schnellstraßen zu reduzieren, investiert. Künftig sollen dies zusätzliche zwei bis drei Millionen Euro jährlich sein. Mit den
neuen Regeln, die in der "Dienstanweisung Lärmschutz" festgeschrieben sind, sollen insbesondere Anrainer an Hotspots besser geschützt werden, sagt Rainer Kienreich, Geschäftsführer der Asfinag Service GmbH.

Es seien bereits "80 bis 85 Prozent der schutzwürdigen Bereiche"
mit Lärmschutzwänden abgedeckt, sagte Asfinag-Lärmschutz-Experte
Clemens Mayr. Aktuell gibt es auf den mehr als 2200 Autobahn- und
Schnellstraßen-Kilometern knapp fünf Quadratkilometer Lärmschutzwände. Ein Großteil der Investitionen falle künftig für
Erneuerungen bestehender Lärmschutzmaßnahmen an. Wände
beispielsweise haben einen Lebenszyklus von 25 bis 30 Jahren.

Bis zu 27.000 Euro Förderung pro Gebäude

Aktive Maßnahmen, wie Lärmschutzwände- und Dämme sowie
Einhausungen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen werden von
der Asfinag errichtet. Doch nicht immer sind Lärmschutzwände
technisch machbar. Dann haben Anrainer die Möglichkeit eines
passiven Lärmschutzes. Hier fördert die Asfinag etwa den Einbau von
Lärmschutzfenstern oder objektnahe - also direkt bei Gebäuden
stehende - Wände. Für letztere wurde die Förderung von 12.000 auf
18.000 Euro erhöht. In besonderen Fällen können für stark belastete
einzeln stehende Gebäude sogar bis zu 27.000 Euro Förderung erhalten
werden. Mit der neuen Dienstanweisung wird nun bereits ab einer
Belastung von 50 Dezibel der Einbau von Lärmschutzfenstern gefördert, bisher war eine Belastung von 55 Dezibel im Nachtzeitraum erforderlich.

Bereits seit 2007 sind online Lärmkarten zugänglich. 2017 wurde
der Asfinag-Lärmkataster erneuert. Er enthält detailliert die
Schallbelastung entlang des gesamten Autobahnen- und
Schnellstraßennetzes. Jeder kann dort die individuelle Belastung
auslesen.

(APA)

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