Kuh-Urteil: Verhaltenskodex und Gesetzesänderung

Ein Verhaltenskodex für Wanderer, Spaziergänger und Touristen, die auf Almen unterwegs sind, soll ausgearbeitet werden.
Ein Verhaltenskodex für Wanderer, Spaziergänger und Touristen, die auf Almen unterwegs sind, soll ausgearbeitet werden.(c) Michaela Bruckberger
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Nach dem Kuhgipfel der Regierung wurden ein „Aktionsplan für sichere Almen“ und eine Änderung des AGBG präsentiert.

Wien. Nach dem „Kuhurteil“, das einen Bauern zu hohem Schadenersatz (480.000 Euro) wegen einer tödlichen Kuhattacke verurteilt hat, hat die Regierung am Montag ihren „Aktionsplan für sichere Almen“ vorgestellt. Dieser sieht einen Verhaltenskodex für Almbesucher, einen Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft sowie eine Gesetzesänderung vor. Außerdem sollen Versicherungslösungen vereinheitlicht werden.

„Es geht um das Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Das Problem sei größer als der derzeit diskutierte Fall. Die Almen sollen jedenfalls weiterhin für den Tourismus offen bleiben. Allerdings gebe es sehr viel Unsicherheit, was auf Almen und Weiden erlaubt und verboten ist. Abhilfe soll das Maßnahmenpaket schaffen.

Zunächst soll ein Verhaltenskodex für Wanderer, Spaziergänger und Touristen, die auf Almen unterwegs sind, ausgearbeitet werden, sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Dieser soll das richtige Verhalten auf Almen und Weiden übersichtlich und leicht verständlich erklären, ähnlich wie die „10 FIS-Regeln“ für das Verhalten im alpinen Gelände. „Jeder, der auf Almen unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er Verantwortung trägt“, sagte die Ministerin. Ein generelles Hundeverbot ist nicht vorgesehen, sondern „klar festzuhalten, wie man sich auf Almen mit Hunden verhält“, sagte Köstinger. Ein Ratgeber für die Bauern soll Empfehlungen liefern, wie Almbetreiber und Weideviehhalter am besten Vorkehrungen für vergleichbare Fälle treffen können. Als dritten Punkt soll die Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) präzisiert werden. Der Gesetzesentwurf soll bereits in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen. Zur Interessenabwägung und Bewertung zukünftiger Fälle soll laut Köstinger der Verhaltenskodex für die Nutzung von Almen herangezogen werden.

Einheitliche Versicherung

Köstinger kündigte außerdem noch an, dass Versicherungslösungen evaluiert und vereinheitlicht werden. Derzeit gebe es viele unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird die Landwirtschaftskammer eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der Versicherungsschutz für Landwirte gewährleistet ist.

Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, gab sich überzeugt, dass mit dem Aktionsplan „eine Grundlage geschaffen wird, dass Rechtssicherheit für die Zukunft besteht“. Dadurch werde gewährleistet, dass Almen nicht zugesperrt werden, sondern weiterhin zugänglich sind, so Moosbrugger. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2019)

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