Neue Grenze für Kfz-Kindersitz: 1,35 Meter

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Seit März müssen Kinder nicht mehr 1,50 Meter groß sein, um ohne Sitzerhöhung im Auto zu fahren.

Erst am Montag wurde (eher zufällig) eine für Eltern mit Auto nicht unwichtige Neuerung publik. Sie gilt schon seit Anfang März. Demnach ist für die Sicherung von Kindern nur noch eine Sitzerhöhung bis zu einer Körpergröße von 1,35 Meter verlangt. Davor galt bis 1,50 Meter die Pflicht zum Kindersitz(polster).

Der Hintergrund: Derartige Sitze sind EU-weit nur bis 36 Kilogramm zertifiziert. Da aber auch schon junge Kinder immer schwerer werden, habe man sich zu der Regelung entschlossen. Es wäre zu aufwendig gewesen, in Österreich jedes Produkt individuell zu testen und zu zertifizieren, wird im zuständigen Ministerium Norbert Hofers (FPÖ) auf „Presse“-Anfrage erklärt.

Auch der ÖAMTC hat die Neuerung in der Begutachtung ursprünglich befürwortet und sogar als spät kommend kritisiert. Jetzt rät der ÖAMTC für einen optimalen Gurtverlauf dennoch, eine Sitzerhöhung zu verwenden, wie der Autofahrerclub am Montag betonte.

Unterschiede im Ausland

Im EU-Ausland sind die Regelungen unterschiedlich. Die meisten Nachbarländer legen die Grenze für alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 1,50 Meter Körpergröße fest. Auch deswegen solle man Kinder weiterhin mit Sitzerhöhung befördern.

In Italien müssen Kinder unter neun Kilo in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 1,50 Meter benötigen einen ihrem Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Diese Pflicht gelte nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Mietwagenfahrer sollten im Voraus klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist.

In Kroatien benötigen Kinder bis 1,50 Meter einen entsprechenden Kindersitz. Größere Kinder sind mit Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad befördert werden. In Tschechien müssen Kinder unter 36 kg und unter 1,50 Meter in einem ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechenden Kindersitz gesichert werden.

In Ungarn müssen Kinder unter 1,50 Meter mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Bei einem auf der Rückbank mitfahrenden Kind mit einer Größe von mindestens 1,35 Meter genügt der Sicherheitsgurt. Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 1,50 Meter müssen in Deutschland in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für Kinder ab drei Jahren genüge ausnahmsweise der "normale" Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist, so der ÖAMTC.

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend vor. Parallel dazu besteht seit einigen Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch "i-Size" genannt. Diese soll künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten. So dürfen Kinder bis etwa 15 Monate nur rückwärtsgerichtet befördert werden. Nach hinten gerichtete Kindersitze auf dem Beifahrersitz sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist.

(APA/Red.)

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