Der Anwalt des Landwirts will das Urteil in mehreren Punkten bekämpfen. Der Landwirt war wegen Fahrlässigkeit zu Zahlungen von insgesamt 490.000 Euro verurteilt worden.
Der Tiroler Landwirt, der nach einer tödlichen Kuh-Attacke zu Schadenersatz und Zahlungen von insgesamt fast einer halben Million Euro verurteilt wurde, geht gegen das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess in Berufung. Wie die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet, will der Anwalt des Landwirts, Ewald Jenewein, die Entscheidung gleich in mehreren Punkten bekämpfen. Jetzt ist das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) am Zug.
Das erstinstanzliches Urteil hatte für große Aufregung gesorgt. Laut diesem sollte ein Bauer für seine Kühe wegen Fahrlässigkeit mit rund 180.000 Euro Schadenersatz und Hinterbliebenenrenten haften, da er seine Tiere entlang des Weges im Pinnistal nicht eingezäunt hatte. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Nach dem Urteil gingen die Wogen in der Bauernkammer sowie in der Landes- und Bundespolitik hoch. Die Bundesregierung hatte in Folge einen „Aktionsplan für sichere Almen“ und Gesetzesänderungen präsentiert.
Jenewein ortete gegenüber der "TT" mehrere Mängel im Urteil. Etwa hätten die vom betroffenen Bauern angebrachten Schilder exakt der Terminologie entsprochen, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner jüngsten Entscheidung gefordert habe. Zudem beruhten etliche Feststellungen zum Unfallgeschehen im Ersturteil auf reinen Annahmen. Auch bezüglich der georteten Frequenz an der Unfallstelle sei "dem Erstgericht ein Fehler unterlaufen", so Jenewein. Der Ort höchster Frequenz im Zusammentreffen mit den Tieren liege nämlich woanders.
Auch Rechtsanwalt Markus Heis legte für die ebenso in die Verantwortung genommenen "Elferlifte" Berufung ein. Das Urteil sehe als Auslöser für die Aggression der Kühe zuvor vorbeiwandernde italienische Urlauber mit Hunden, so Heis: "Ich glaube nicht, dass man diesen Zufall dem Bauern anlasten kann."
Die Kläger haben nun vier Wochen Zeit, um auf die Berufung zu antworten. Dann entscheidet das Oberlandesgericht.
(APA)