Kuh-Attacken: Almbesucher sollen Schaden selbst tragen

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Archivbild aus Vorarlberg(c) Getty Images (Johannes Simon)
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Die Gesetzesänderung, die nach einem umstrittenen Urteil gegen einen Bauern ausgearbeitet wurde, liegt nun vor und geht in Begutachtung. Sie soll Almbesucher stärker in die Pflicht nehmen.

Nach der Verurteilung eines Tiroler Bauern zu hohem Schadenersatz nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine Touristin soll nun eine Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit schaffen: Die Regierung hat am Freitag einen entsprechenden Entwurf in Begutachtung geschickt, der die Eigenverantwortung der Alm-Besucher verankern soll. Konkret wird die Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) präzisiert: Bauern sollen bei solchen Vorfällen künftig nicht mehr haften, wenn sie bei der Viehhaltung auf der Alm bundesweite Standards einhalten. Gäste hingegen sollen verpflichtet werden, Verhaltensregeln einzuhalten. Ist dies nicht der Fall, müssen sie den Schaden selbst tragen.

Nun werden die genannten Verhaltensregeln noch genauer ausgearbeitet und den Landwirten ein Ratgeber zur Verfügung gestellt, kündigt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der „Presse“ an. Die Gesetzesänderung solle „klare Regeln des Miteinanders auf den Almen schaffen, auf die sich Behörden und Gerichte direkt beziehen können.“ Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen. Ziel wäre ein Inkrafttreten im Juli.

Schon vor einigen Wochen hatte die Regierung nach einem Expertengipfel in einem „Aktionsplan für sichere Almen“ die Erarbeitung der nun in Begutachtung geschickten Gesetzesänderung, eines Verhaltenskodex und eines Ratgebers für Bauern sowie eine Evaluierung von Versicherungslösungen angekündigt.

Gesetzesvorschlag (die neue Passage fett)

§ 1320. (1) Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

(2) In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Viehhaltung zurückgreifen. Sonst hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidetierhaltung drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln.“

Zivilprozess als Auslöser

Auslöser der Debatte war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist nicht rechtskräftig, der Bauer ist in Berufung gegangen.

(Red.)

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