Bis zu 2200 Euro: Neue Abgaben für Freizeitwohnsitze

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi.
Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi.(c) APA/EXPA/ JAKOB GUBER (EXPA/ JAKOB GUBER)
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Ab 2020 müssen alle Eigentümer und Mieter von Freizeitwohnsitzen in Tirol eine jährliche Abgabe an die Gemeinde entrichten.

Besitzer und Mieter von Freizeitwohnsitzen müssen in Tirol ab 2020 neben der Fremdenverkehrsabgabe (auch Tourismusabgabe genannt) eine Freizeitwohnsitzabgabe an die Gemeinden entrichten. Das soll den Kommunen insgesamt fünf bis sieben Millionen Euro bringen.

Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der Wohnnutzfläche und dem Verkehrswert. Der vor Kurzem von der (schwarz-grünen) Landesregierung präsentierte Gesetzesentwurf sieht jährlich eine gestaffelte Pauschale von mindestens 100 Euro für einen Freizeitwohnsitz von 30 Quadratmetern bis zu 2200 Euro für mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche vor.


Auch Studierende betroffen.
Einen Schritt weiter will Innsbrucks Bürgermeister, Georg Willi (Grüne), gehen und spricht sich für eine generelle Zweitwohnsitzabgabe aus – also auch für Nebenwohnsitze. Betroffen wären dabei auch viele Studierende, die in Innsbruck nicht ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Rückendeckung gibt es dabei vom Gemeindeverband, der ebenfalls eine generelle Zweitwohnsitzabgabe mit Ausnahmen für sozial, beruflich oder schulisch bedingte Nebenwohnsitze forciert. Solche Ausnahmen kann sich auch Willi vorstellen.

Rund 24.000 Nebenwohnsitze gibt es derzeit in Innsbruck. Die Landeshauptstadt hat laut Willi das Problem, die Infrastruktur der Stadt für diese Nebenwohnsitze auslegen und finanzieren zu müssen, ohne dafür aus dem Finanzausgleich Geld zu bekommen. Studierende könnten der Abgabe entgehen, indem sie den Hauptwohnsitz anmeldeten. Für jeden Hauptwohnsitz gibt es für die Stadt vom Bund Geld in Form von Ertragsanteilen.

Widerstand kommt vom zuständigen ÖVP-Landesrat, Johannes Tratter. Er wolle die klassischen Freizeitwohnsitzinhaber treffen, nicht jedoch Pendler und Studenten. Das neue Landesgesetz mit der Zweitwohnsitzabgabe ziele nicht darauf ab, die Kasse der Stadt zu finanzieren.


„Schlag ins Gesicht“.
Auch die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) kritisiert Willis Vorstoß als „eindeutigen Schritt in die falsche Richtung“. „Ungefähr 8000 Studierende haben ihren Nebenwohnsitz in Innsbruck, für sie würde diese Abgabe eine zusätzliche Belastung darstellen. Offenbar ist es Ziel der Stadtregierung, das Gegenteil ihrer eigenen Wahlversprechen umzusetzen“, sagt Johanna Beer, ÖH-Vorsitzende der Universität Innsbruck. Der Vorschlag sei „ein Schlag ins Gesicht“. Die ÖH fordert seit Längerem nachhaltige Entlastungen für Studierende, die in Innsbruck mit sehr hohen Mietpreisen zu kämpfen haben.

Bei einem weiteren, den Wohnraum in Tirol verknappenden Thema, nämlich Airbnb, will Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) eine Registrierungspflicht einführen. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund würde zu lang auf sich warten lassen.

Zuletzt hatte Mario Gerber, Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Tiroler Wirtschaftskammer und ÖVP-Landtagsabgeordneter, auf eine Registrierungspflicht und Datenherausgabe gedrängt. Allein in Innsbruck sind rund 1200 bis 1500 Wohnungen über die Online-Plattform verfügbar. Das Phänomen habe sich auch in Tirol in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft, meinte Platter zuletzt zur „Tiroler Tageszeitung“. „Um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten, werden wir nun im Land Tirol konkrete Schritte setzen.“


Alle touristischen Betriebe betroffen.
Über das Aufenthaltsabgabegesetz soll für alle Formen der Beherbergung zu touristischen Zwecken eine Meldepflicht bei der Gemeinde samt Kundmachung dieser Registrierung mittels Plakette im Eingangsbereich der Unterkunft eingeführt werden. Die Maßnahme betreffe alle touristischen Betriebe, also sowohl Hotellerie, Campingplätze, Urlaub am Bauernhof und Ferienwohnungen als auch private Wohnungen.

Der Verfassungsdienst im Land prüfe derzeit die angedachten Regelungen für einen Gesetzesentwurf. Im Juni soll die Reform im Landtag beschlossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2019)

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