0,8 Promille und Radwegpflicht für E-Scooter-Fahrer

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E-Scooter sollen künftig mehr oder weniger wie Fahrräder behandelt werden. Das Alkohol-Limit wird dem von Radfahrern angepasst,  Gehwege sind in der Regel tabu.

Am Donnerstag sollen im Nationalrat neue Regeln für E-Scooter etabliert werden. Die Gefährte sollen künftig mehr oder weniger wie Fahrräder behandelt werden. Die entsprechende 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll bereits ab 1. Juni gelten.

Das Alkohol-Limit soll dem von Radfahrern, also 0,8 Promille angepasst. Gehwege sind für die Scooter in der Regel tabu und Radwege müssen - falls vorhanden - benutzt werden. Die zuständigen Behörden können allerdings einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Bewegen dürfen sie sich dort jedoch nur in Schritt-Geschwindigkeit.

Für die Lenker gibt es auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

6000 Scooter in Wien

Die Zahl der E-Scooter-Verleiher ist in Wien zuletzt rasch angestiegen. Bald sollen gut 6000 Scooter von sechs Anbietern in der Bundeshauptstadt zur Verfügung stehen. Zuletzt kündigte die Firma „Hive“ an, bis zum Sommer 1500 zusätzliche Roller nach Wien zu bringen. Damit drängen die Autokonzerne Daimler und BMW auf den Markt.

(APA/Red.)

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