Der Mediziner wurde wegen Waffenbesitzes und teilweise wegen Quälens seiner Kinder schuldig gesprochen. Freisprüche gab es etwa bei Selbstverletzungen. "Ich bin keine moralische Instanz", begründete der Richter die Entscheidung.
Der oststeirische praktische Arzt Eduard Lopatka ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 1.920 Euro verurteilt worden. Der Mediziner soll seine vier heute erwachsenen Kinder jahrelang gequält haben.
Es ist bereits die zweite Auflage eines Verfahrens, das im ersten Rechtsgang mit Freispruch geendet hatte. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf, und seit Februar wurde nun ein zweites Mal verhandelt.
"Ich habe Sie nur dort verurteilt, wo ich mir sicher war, dass Sie schuldig sind", betonte Richter Martin Graf. Ein Schuldspruch erfolgte in Bezug auf den Waffenbesitz und teilweise wegen Quälens. Letzeres betraf in erster Linie die Selbstmorddrohungen gegenüber seinen Kindern.
Lopatka wurde vom Vorwurf, eine seiner Töchter medikamentenabhängig gemacht zu haben, freigesprochen. Angeklagt war auch gewesen, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten. Diesen Tatbestand sah der Richter nur beim Sohn erfüllt. Die weiteren Selbstverletzungen wie der oft zitierte Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter nicht als strafbar an. "Ich bin keine moralische Instanz", betonte er.
Kinder legten Richter Beweise vor
Der erste Prozess, in dem der Richter einen "verspäteten Rosenkrieg" nach der Scheidung sah, hatte bereits nach zwei Tagen mit einem Freispruch des Arztes geendet. Dagegen hatte der Staatsanwalt berufen und vom Oberlandesgericht recht bekommen. In der Begründung hieß es, die Beweise seien nicht ausreichend gewürdigt worden.
So einen Nichtigkeitsgrund wollte der Richter des zweiten Prozesses offenbar nicht ermöglichen, also wurden in dem sieben Verhandlungstage dauernden Prozess alle Details breit ausgewalzt. Immer wieder kamen neue Anträge seitens der Kinder, aber auch von Exfreundinnen oder anderen Beteiligten. Zuletzt schienen die Kinder nicht einmal mehr den eigenen Anwälten zu trauen, denn sie legten ihre Beweise gleich dem Richter selbst vor - was so in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen ist.
(APA)