Vier Menschen seit 2009 in österreichischer Schubhaft gestorben

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Seit 2017 wurden 307 Disziplinarverfahren gegen Bundespolizistengeführt. Sieben Verfahren führten zu Entlassungen aus demExekutivdienst.

Vier Menschen sind seit 2009 in österreichischer Schubhaft gestorben. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Innenministeriums an die NEOS hervor. Drei dieser Fälle waren bekannt. Der vierte Todesfall trug sich im Jahr 2013 im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel zu und dürfte laut APA-Informationen natürlicher Ursache gewesen sein. Näheres war vorerst nicht zu erfahren.

Die Polizei erteilt keine Auskunft über abgeschlossene Verfahren, hieß es auf Anfrage. Das Innenministerium verwies auf weitere Recherchen.

Der jüngste Todesfall in einem PAZ ereignete sich am 12. Juni. Dabei starb ein 58-jähriger Ungar im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände aus bisher unbekannter Ursache. Krisper stellte in ihrer nun beantworteten Anfrage vom 18. Juni an das Innenministerium diesbezüglich einige Fragen. Viele davon wurden mit Verweis auf das bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängige Ermittlungsverfahren nicht beantwortet.

So bleibt unklar, wann der Gesundheitszustand des 58-Jährigen erstmals überprüft wurde und wie viele amtsärztliche Untersuchungen stattfanden. Auch ob einschreitende Beamte Wahrnehmungen zum Gesundheitszustand hatten und wie oft und wann der Zustand des Schubhäftlings überprüft wurde, wird nicht beantwortet. Ebenfalls im Dunklen bleibt, wie weit die Notfalltaste und das Bett in der Einzelzelle des Ungarn voneinander entfernt lagen und ob gegen die damals diensthabenden Beamten im PAZ bereits einmal Disziplinarverfahren anhängig waren.

Sieben Exekutivbeamte entlassen

Laut der Anfragebeantwortung wird nicht gesondert erhoben, wie viele Disziplinarverfahren gegen Bedienstete in Polizeianhaltezentren durchgeführt werden oder wurden. Gegen Angehörige der österreichischen Bundespolizei wurden seit 2017 jedenfalls 307 Disziplinarverfahren geführt. 283 davon richteten sich gegen Männer. Eines dieser Verfahren stand in Zusammenhang mit Diensthandlungen in einem Polizeianhaltezentrum. So ermöglichte eine Dienstpflichtverletzung eines Beamten den Fluchtversuch eines Häftlings.

108 der Disziplinarverfahren wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen. Sieben Disziplinarverfahren führten zu einer Entlassung aus dem Exekutivdienst. In einem achten Verfahren kam es zu einem freiwilligen Austritt eines Beamten. In 140 weiteren Fällen wurden andere dienstliche Konsequenzen gesetzt - etwa Versetzungen zu anderen Dienststellen, ein Absehen von der Strafe, Verweise oder Geldstrafen. 52 Verfahren waren zum Anfragezeitpunkt noch im Gange.

(APA)

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