Strafvollzug: Handys für „brave“ Gefangene

Immer wenn Justizwachebeamte die Zellen der Gefangenen durchsuchen, werden Mobiltelefone in diversen Verstecken gefunden.
Immer wenn Justizwachebeamte die Zellen der Gefangenen durchsuchen, werden Mobiltelefone in diversen Verstecken gefunden. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Häftlinge im gelockerten Vollzug, etwa sogenannte Freigänger, sollen künftig in der Anstalt Handys haben dürfen. Indes lief am Mittwoch eine „Handy-Razzia“ in Garsten.

Wien/Garsten. Wie ist das nun mit Handys in Gefängnissen? Kurze Antwort: Diese sind verboten. Aber: Immer wenn Justizwachebeamte die Zellen der Gefangenen durchsuchen, werden Mobiltelefone in diversen Verstecken gefunden. Eine solche Razzia – und zwar in großem Stil – lief am Mittwoch in der oberösterreichischen Justizanstalt Garsten. Dem steht eine geplante Gesetzesnovelle gegenüber, durch die es eine Lockerung des Handyverbots geben soll.

Aber der Reihe nach: Die Razzia in Garsten war eine Antwort von Justizminister Clemens Jabloner auf den Ausbruch zweier Häftlinge im Juni dieses Jahres. Die beiden Räuber, die nach wie vor auf der Flucht sind, hatten mit selbst gebastelten Werkzeugen aus Material einer Gefängniswerkstatt ein Loch in die Decke ihres Haftraums geschlagen. So waren sie in den Dachboden des Gebäudes gelangt und hatten sich dann vom Dach des Gefängnisses – es handelt sich um eine ehemalige Benediktinerabtei – abgeseilt. Dies wurde dem Duo insofern erleichtert, als das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wodurch zuletzt bauliche Maßnahmen zur Außensicherung blockiert waren („Die Presse“ berichtete).

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