Fekter: "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen"

ARIGONA ZOGAJ
ARIGONA ZOGAJ(c) APA/MANFRED FESL (Manfred Fesl)
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Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Ausweisung rechtens ist. Das Innenministerium will die Familie "so bald wie möglich" abschieben. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

Der Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs gegen Arigona Zogaj und ihre Familie ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag bekannt gegeben. Nun soll die Abschiebung "so bald wie möglich" stattfinden, sagt das Innenministerium. "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen", so Innenministerin Maria Fekter (ÖVP).

Die Bezirkshauptmannschaft - die zuständige fremdenpolizeiliche Behörde - wird die Familie demnächst zur Ausreise auffordern. Man wolle ihr eine "angemessene Frist" einräumen, um selbstständig auszureisen, so Bezirkshauptmann Peter Salinger: "Die Familie soll ihre persönlichen Angelegenheiten regeln können - wie etwa den Schulabschluss."

Sollte die Familie der Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen, werde es eine Abschiebung geben, so Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. Ausgewiesen werden können nur alle Familienmitglieder zugleich, hatte es bereits in der Entscheidung des Asylgerichtshofs geheißen.

Kein Einspruch mehr möglich

Arigona Zogaj kann nun noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befassen. Allerdings ändere dies nichts daran, dass eine Ausweisung rechtlich zulässig ist, so der VfGH. Sollte Arigona Zogaj das Land nicht freiwillig verlassen, kann die Fremdenpolizei eine Abschiebung durchführen. Einsprüche dagegen seien nun nicht mehr möglich.

Unberührt von der Entscheidung ist die Frage eines eventuellen humanitären Bleiberechts für die Familie, das die Asylbehörden vergeben können. Ein solcher wurde allerdings bereits in der Vergangenheit vom Innenministerium abgelehnt. Außerdem muss sie laut Verfassungsgerichtshof zunächst das Land verlassen.

VfGH: "Beharrliche Missachtung der Vorschriften"

Der VfGH hat zuvor geurteilt, der Asylgerichtshof habe weder grundrechtswidrige Gesetzesauslegungen vorgenommen noch seien bei der Beurteilung Fehler unterlaufen. Im Falle einer Rückkehr in den Kosovo könne außerdem nicht davon ausgegangen werden, dass der Familie die Existenzgrundlagen entzogen seien. Der Spruch bedeutet, dass die Ausweisung, die bis zum Ende des VfGH-Verfahrens aufgeschoben worden war, durchgeführt werden kann.

Im Fall von Arigona Zogaj selbst sieht der VfGH deren Integration zwar als "unbestritten" an, allerdings sei dies nur möglich gewesen, weil sich die im Jahr 2002 eingereiste Beschwerdeführerin einer von ihr nicht bekämpften "und daher rechtskräftigen Ausweisung" im Jahr 2004 widersetzt habe. Arigona Zogaj hätte also - bei gesetzmäßigem Verhalten - bereits 2004 Österreich verlassen müssen, so die Argumentation der Höchstrichter: "Sie musste wissen, dass sie möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann."

Die Verfassungsrichter teilen auch die Ansicht des Asylgerichtshofes, "dass ein alleine durch beharrliche Missachtung der fremden- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erwirkter Aufenthalt keinen Rechtsanspruch aus dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) bewirken kann". Eine andere Auffassung würde sogar zu einer "Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber den sich rechtstreu Verhaltenden führen", so die Verfassungsrichter.

Zogaj-Anwalt enttäuscht

Der Anwalt, der Familie, Helmut Blum, sagte in einer ersten Stellungnahme, er sei von der Bestätigung der Ausweisung durch den Verfassungsgerichtshofs enttäuscht, "da doch gute Argumente vorlagen, dass die Familie subsidiären Schutz erhalten bzw. aufgrund der vorliegenden guten Integration die Ausweisung für unzulässig erklärt werden hätte können". Die Entscheidung des Höchstgerichts sei aber "selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen". Blum will nun mit der Familie die Konsequenzen aus dem Erkenntnis erörtern und die Familie entsprechend beraten.

Der Fall der Familie Zogaj sorgt seit Jahren für Schlagzeilen. 2002 war die Familie ins Land gekommen und mit allen Asylanträgen gescheitert. 2007 sollte die Abschiebung stattfinden, Arigona Zogaj tauchte unter. Wegen psychischer Probleme durften Arigona und ihre Mutter vorerst im Land bleiben, Anfang 2009 kamen die bereits abgereisten Brüder nach Österreich zurück. Neuerliche Asylanträge der Familie blieben erfolglos.

(APA)

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