Baby mit HIV infiziert: Zehn Monate bedingt für Mutter

Graz Prozess HIVinfiziertes Baby
Graz Prozess HIVinfiziertes Baby(c) Clemens Fabry
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Eine HIV-positive Mutter soll ihr Kind bei der Geburt angesteckt haben. Nun wurde sie in Graz nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie selbst behauptet weiterhin, gesund zu sein.

Eine 41-jährige Frau ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie ihr Baby mit HIV angesteckt haben soll. Sie hatte das Kind trotz Warnung der Ärzte nicht durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht und es außerdem gestillt. Die Angeklagte, die seit 20 Jahren HIV-positiv sein soll, leugnet nach wie vor die Existenz der Krankheit und meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Bereits vor der Verhandlung gab es am Gang vor dem Gerichtssaal eine Auseinandersetzung zwischen Begleitern der Frau und ihrem Anwalt Herwig Wutscher. Die Angeklagte hatte ihrem Pflichtverteidiger - ihr voriger Anwalt, mit dem der Prozess begonnen hatte, hat sein Mandat niedergelegt - einen Tag vorher das Vertrauen entzogen, so wie sie auch mehrere Sachverständige abgelehnt hatte. Was ihr allerdings nichts nützte, denn der Verteidiger blieb, so wie auch die Gutachter nicht ausgetauscht wurden.

Gutachter: "Keine Hinweise auf Heilung"

Beim Prozessauftakt vor einem Monat war vor allem die Beschuldigte befragt worden. "Meine Einstellung ist, dass ich gesund bin. Ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal krank war", erklärte sie damals (mehr: "Kind mit HIV infiziert: Mutter leugnet vor Gericht"). Sie führt das auf ihre rein vegane Ernährung und eine gesunde Lebensweise zurück. Doch der Gutachter widersprach ihr: "Es gibt keine Hinweise auf Heilung in der Literatur."

Dass bei ihr die Krankheit trotz Verweigerung jeder Behandlung bisher ausgeblieben sei, bedeute nur, dass der Körper vorläufig das Virus noch kontrollieren könne, so der Sachverständige. "Ihre Verantwortung ist blanker Unsinn. Aids ist eine Tatsache", meinte der Staatsanwalt zu den Argumenten der Angeklagten.

Aids bei Tochter voll ausgebrochen

Tatsache ist, dass bei dem nun eineinhalbjährigen Mädchen die Aids-Erkrankung voll ausgebrochen ist. Das Kind lebt in einem Kinderdorf, seine Geschwister wurden bei einer Pflegefamilie untergebracht. Trotzdem bescheinigte der Gutachter dem Mädchen, dass es mit Hilfe von Medikamenten ein einigermaßen normales Leben führen werde können, wenn auch mit eingeschränkter Lebensqualität.

"Es wurden viele Dinge verwechselt, der Gutachter ist sehr pharma-gesteuert, das Verfahren nicht objektiv", meinte die Beschuldigte in ihrem Schlusswort. Richter Günter Sprinzel sprach die Frau wegen Körperverletzung an ihrer Tochter schuldig, die Verleumdung und die Gefährdung mit ansteckenden Krankheiten fielen weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/red.)

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