Veraltete Methoden? Rechtsstreit um Gutachter Haller

Gerichtspsychiater Reinhard Haller
Gerichtspsychiater Reinhard Haller(c) (Clemens Fabry)
  • Drucken

Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll bei einem Gutachten veraltete Methoden verwendet haben. Ein Tiroler Gericht spricht von einem "Kunstfehler". Kritik an Haller gibt es schon länger.

Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller kann sich nicht über fehlende Aufträge von der Justiz beklagen, nun aber rückt er selbst ins Zentrum eines Prozesses: Das Landesgericht (LG) Innsbruck wirft im 28 Seiten umfassenden Urteil 59 Cg 211/09v die Frage auf, ob Haller veraltete Methoden bei der Erstellung eines Gutachtens verwendet und wirft ihm in einem konkreten Fall "Kunstfehler" vor. Haller hatte für einen Langzeithäftling, der seit 31 Jahren durchgehend im Gefängnis sitzt, eine Gefährlichkeitsprognose erstellt, auf deren Basis die bedingte Entlassung des mittlerweile 61-jährigen Juan Carlos Chmelir abgelehnt wurde.

Bereits vor einem Jahr, im Juli 2009, hatte der klinische Psychologe und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Klaus Burtscher gegenüber der Wochenzeitung "Die Furche" von einem "Kunstfehler" gesprochen. Burtscher behauptete, Hallers Expertise weise "schwere Mängel auf", da sich dieser Untersuchungsmethoden bedient habe, die "völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft sind". Haller hätte bei der Begutachtung Chmelirs, der 1978 bei einem Postüberfall einen Mann erschossen hatte und inzwischen der am längsten einsitzende Häftling Österreichs ist, "keine international abgesicherten Verfahren für Persönlichkeitstest durchgeführt".

Der solcherart angegriffene Psychiater klagte daraufhin Burtscher, dem er die fachliche Qualifikation zur Beurteilung der von ihm, Haller, verwendeten Tests abspricht, auf Unterlassung und Widerruf seiner Behauptungen. Zumindest in erster Instanz erlitt der anerkannte Gutachter jedoch eine juristische Schlappe: Seine Anträge wurden zur Gänze abgewiesen.

Haller will gegen Urteil berufen

Für Hallers Anwalt Michael Rami ist allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er hält das Gerichtsurteil für "rechtlich verfehlt": "Das Gericht hat sich geirrt. Wir haben daher unserem Mandanten empfohlen, Berufung einzulegen." Mit dem Rechtsmittel muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck auseinandersetzen.

Das Erstgericht stellte in seiner Entscheidung grundsätzlich fest, es sei vorerst nicht zu klären, ob in Bezug auf das umstrittene Gutachten die Aussagen Burtschers den Tatsachen entsprechen. Richter Andreas Stutter hält es jedoch für "bewiesen, dass es für den Beklagten durchaus Anhaltspunkte gegeben hat und gibt, seine Ansicht, die vom Kläger eingesetzten Tests seien 'völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft', sei richtig", heißt es im Urteil.

Tests in Deutschland abgelehnt

Haller hatte Chmelir unter anderem mit dem Baumzeichen-Test und dem sogenannten Wartegg-Zeichen-Test (WZT) einer testpsychologischen Untersuchung unterzogen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 1999 festgestellt (Aktenzeichen 1 StR 618/98), dass diese Tests "keine wissenschaftlich fundierten Verfahren" darstellen. Auch einige namhafte Wissenschafter halten sie für überholt.

Haller erwiderte im von ihm angestrengten Verfahren, die Tests wären "in ihren Grenzen, also als Hilfsbefunde aussagekräftig". Sie dienten nur dazu, "etwas leicht abzurunden, zu vervollständigen". Für die forensische Psychiatrie entscheidend wären nicht diese Tests, sondern die Exploration, die Anamneseerhebung und die Psychopathologie. Er habe sein Gutachten "nach den Regeln der Kunst erstellt" und dieses sei auch "richtig", betonte Haller in seiner gerichtlichen Befragung.

In seinem Urteil hält der Richter demgegenüber fest: "In zahlreichen Publikationen werden die vom Kläger eingesetzten projektiven Tests, nämlich der Wartegg-Zeichen-Test und auch der Baumtest, als außerhalb der wissenschaftlichen Psychologie stehend bezeichnet, sodass es seit Jahrzehnten keine Neuauflagen mehr gebe". Die Validität sei umstritten, ebenfalls die Reliabilität und die Objektivität. Dementsprechende Äußerungen fänden sich in universitären Lehrbüchern: "Die Autoren sind teilweise Inhaber von universitären Lehrstühlen." Folglich sei "die Gesamteinschätzung des Beklagten gerechtfertigt, dass international abgesicherte Persönlichkeitstests nicht zum Einsatz gekommen sind", so die Schlussfolgerung der ersten Instanz.

Schadenersatzklage gegen Haller?

Für den Rechtsvertreter des betroffenen Häftlings hat die Causa eine weit über den Einzelfall hinausreichende Tragweite. "Professor Haller hat im Lauf des Verfahrens angegeben, insgesamt 10.000 Gutachten und mehrere hundert Prognosegutachten erstellt zu haben und dass alle seine Gutachten unrichtig wären, wenn der Wartegg-Zeichen-Test und der Baumtest mangelhafte Gütekriterien aufweisen würden", so der Salzburger Rechtsanwalt Helmut Schott. Folge man dem vorliegenden Urteil, "dann ermöglichen es diese überholten Tests bei Prognosegutachten dem Psychiater, willkürlich zu befinden, ob jemand gut oder böse ist. Das ist ein Skandal für jeden betroffenen Häftling." Schott will nun für Juan Carlos Chmelir einen neuerlichen Enthaftungsantrag einbringen. Zugleich kündigte er eine Schadenersatz-Klage gegen Haller an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.