EGMR: Eizellspende ist kein Menschenrecht

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Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass der österreichische Staat mit diesen Verboten die Menschenrechte nicht verletzt. Eizellspenden dürfen in Österreich also verboten bleiben.

Wien/Strassburg. Eizellspenden dürfen in Österreich verboten bleiben. Und auch die künstliche Befruchtung mit Samen von Dritten ist für unfruchtbare Paare weiterhin keine Option. So lauten die – für viele überraschenden – aktuellen Nachrichten aus Straßburg.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), stellte gestern, Donnerstag, fest, dass der österreichische Staat mit diesen Verboten die Menschenrechte nicht verletzt. Dabei hatte der EGMR selbst im Vorjahr noch anders entschieden und die Republik verurteilt – die daraufhin Beschwerde eingelegte.

Das Urteil (Nr. 57813/00) setzt einen Schlusspunkt unter einen Fall, der 1998 mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof begann: Betroffen sind ein Vorarlberger und ein steirisches Paar. In einem Fall leidet die Frau unter eileiterbedingter Sterilität, und auch der Mann ist steril. Eine In-vitro-Befruchtung (sprich im Reagenzglas) mit einer Samenspende von einem Dritten wäre der einzige Weg, ein Kind zu bekommen. In-vitro-Fertilisation ist aber nur mit Samen vom eigenen Partner erlaubt, fremder Same muss direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Im anderen Fall kann die Frau keine Eizellen produzieren, sie bräuchte eine – verbotene – Eizellspende. Durch die Verbote, so argumentierten die beiden Paare, würden sie in ihrem Recht auf Familienleben- und gründung (Art. 8 Menschenrechtskonvention) verletzt und gegenüber anderen Paaren diskriminiert.

Die Große Kammer verneint die Verletzung vor allem mit dem Argument, dass Staaten in einem so dynamischen und heiklen Rechtsgebiet wie der Fortpflanzungsmedizin bei der Beurteilung der Fragen einen weiten Spielraum haben. Zwar räumt der EGMR ein, dass es inzwischen einen klaren europäischen Trend gibt, Ei- und Samenspenden zu erlauben (verboten ist die Eizellspende etwa noch in Deutschland, der Schweiz etc.). Die Beurteilung des Falles, so das Gericht, stelle aber auf den Zeitpunkt ab, als die Causa beim Verfassungsgerichtshof lag, also die Neunziger. Damals habe es keinen gesellschaftlichen Konsens gegeben.

Tourismus als Lösung?

Abgesehen vom fehlenden Konsens führt der EGMR jedoch kaum konkrete Bedenken an. Sowohl medizinischen Risken der Eizellspende (sie ist der heiklere Punkt des Urteils) als auch der Gefahr der Ausbeutung von Frauen hätte man mit rechtlichen Regeln beikommen können, so das Gericht. Allerdings hält der EGMR die Aufspaltung der Mutterrolle in eine gebärende und eine genetische für heikel. Dies sei nicht mit Familienverhältnissen nach einer Adoption vergleichbar. Eine Meinung, die juristisch umstritten ist.

Ambivalent wird auch das EGMR-Argument gesehen, dass es den Österreichern ja nicht untersagt sei, sich im Ausland einer künstlichen Befruchtung zu unterziehen. Christiane Druml, Leiterin der heimischen Bioethikkommission, die das Bundeskanzleramt berät, hält das für bedenklich: „Das ist auch eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Soll sich nur die Bankiersfrau ihren Kinderwunsch erfüllen können?“

Für Druml ist auch klar, dass das Thema Eizell- und Samenspende nicht vom Tisch ist. Diese Woche trifft sich die Bioethikkommission zur Beratung, „tendenziell gebe es eine Mehrheit für eine Liberalisierung.“ Auch aus dem Büro von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) gibt es ein grundsätzliches „Ja“ zu Eizell- und Samenspende: „Das Urteil“, so eine Sprecherin, „hat das ja nicht verboten.“ Ähnlich argumentiert Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Auch das Justizministerium, in dem man sich über den Sieg vor Gericht freut, verspricht eine Fortführung der Debatte zur Fortpflanzungsmedizin. Am 15. Dezember, so kündigte Ministerin Beatrix Karl an, werde die ÖVP bei einer Klub-Enquete zum Thema Bioethik die Fragen ausführlich diskutieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2011)

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