Urteil gegen Josef F.: Schuldig in allen Punkten, lebenslange Haft

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Der Angeklagte im Prozess rund um den Inzest-Fall von Amstetten ist von den Geschworenen in allen Punkten einstimmig schuldig gesprochen worden. Das rechtskräftige Urteil: lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt.

Der Angeklagte im St. Pöltner Prozess rund um den Inzest-Fall von Amstetten, der 73-jährige Josef F., ist am Donnerstag in allen Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Die Entscheidung der acht Geschworenen erfolgte einstimmig.

Die Anklagepunkte lauten:

  • Mord durch Unterlassung
  • Sklavenhandel
  • Freiheitsentziehung
  • Vergewaltigung
  • Blutschande
  • Schwere Nötigung

F. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Der Angeklagte nahm den Richterspruch gefasst an. Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

"Ich nehme das Urteil an"

Noch ehe Richterin Andrea Humer dem Angeklagten die vorgesehene Rechtsbelehrung erteilen konnte, ergriff Josef F. das Wort. "Ich nehme das Urteil an", sagte der 73-Jährige mit fester Stimme. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, meinte Josef F.: "Ja." "Haben Sie die Konsequenzen verstanden?", erkundigte sich Humer weiter. F. bejahte.

>> Die Chronologie des Prozesses

Der Angeklagte schlug auch das Angebot aus, vor seiner endgültigen Rechtsmittelerklärung noch mit seinem Verteidiger Rücksprache zu halten. Er suchte Blickkontakt mit Anwalt Rudolf Mayer und blieb dann dabei: Er akzeptiere die Strafe. Damit ist die lebenslange, mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbundene Freiheitsstrafe rechtskräftig.

Josef F. wird bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils in den kommenden Wochen in der Justizanstalt St. Pölten bleiben. Die endgültige Entscheidung, wo der 73-Jährige seine Strafe verbüßen wird, fällt laut Justizministerium und Vollzugsdirektor Karl Drexler erst in einigen Wochen. Es sei noch keineswegs entschieden, wo man Josef F. endgültig unterbringe, betonte Drexler. Zuvor hatte der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer, auf einer Pressekonferenz erklärt, Josef F. werde in die Sonderanstalt Wien-Mittersteig gebracht.

Unbedeutende Milderungsgründe

Derartige Straftaten könnten aus generalpräventiven Gründen "nur ganz streng bestraft werden", sagte Humer in ihrer Urteilsbegründung. Während bei Josef F. nur unbedeutende Milderungsgründe vorlagen, fand man bei der Strafbemessung "eine Vielzahl an Erschwerungsgründen", wie die Richterin betonte. Erschwerend waren vor allem der 24-jährige Deliktszeitraum, die Vielzahl der an der Tochter begangenen Vergewaltigungen, der "besondere Vertrauensbruch" und die "Heimtücke" dem mittlerweile 42-jährigen Opfer gegenüber.

Josef F. habe seine zum damaligen Zeitpunkt 18 Jahre alte Tochter unter dem Vorwand, ihm bei der Verbringung einer Türe in den Keller behilflich zu sein, "in das Verlies gelockt, sie betäubt und weggesperrt", sagte Humer. Diese besondere Heimtücke, gegen die sich das Opfer nicht zur Wehr setzen konnte, suche ihresgleichen. Die Höchststrafe sei unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Tatfolgen angemessen.

Rasche Entscheidung der Geschworenen

Der Prozess ging früher zu Ende als erwartet. Auch die Geschworenen kamen relativ rasch zu ihrer Entscheidung. Ursprünglich war der Prozess bis Freitag geplant.

Donnerstagvormittag richteten sich Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Verteidiger Rudolf Mayer in ihren Schlussplädoyers ein letztes Mal an die Geschworenen. Burkheiser forderte in ihrem Schlussvortrag die Geschworenen dazu auf, Josef F. in sämtlichen Anklagepunkten und vor allem auch zum inkriminierten Mord durch Unterlassung schuldig zu sprechen, dem die Geschworenen Folge leisteten.

Rechtsanwalt Mayer wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass der Tod des Säuglings - eines von sieben Kindern, das im Verlies zur Welt kam - bald nach der Geburt kein Mord durch Unterlassen gewesen sei. Sein Mandant habe sich in jenen 66 Stunden, in denen das Baby nach Darstellung der Staatsanwältin mit dem Tod gekämpft hat, nicht durchgehend im Keller befunden. F. sei nur manchmal runter gekommen, wie Mayer betonte. Aus Sicht des Anwalts handelte es sich um ein Im-Stich-Lassen des Babys.

Opferanwältin: Säugling "starb qualvoll"

Am letzten Tag kam auch Opferanwältin Eva Plaz zu Wort. Sie meinte, dass das Baby mit medizinischer Hilfe überleben hätte können. Josef F. habe bemerkt, dass es schwer atme, es aber unterlassen, zu helfen. Der Säugling "starb qualvoll", sagte Plaz. Zum Geständnis des Angeklagten meinte sie, es sei widersprüchlich, der Beschuldigte habe keine Reue gezeigt. "Wie auch immer, glauben Sie dem Angeklagten kein Wort", wandte sich Plaz an die Geschworenen.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte selbst: "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.

(Ag./Red. )


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