Studie: Rauchverbote reduzieren Krankenhausaufenthalte

APA
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US-Forscher erläutern, dass in vielen Ländern kurz nach dem Inkrafttreten von Rauchverboten die Zahl einschlägiger Erkrankungen zurückgegangen ist.

Gesetze zum Schutz von Nichtrauchern führen einer Studie zufolge schon kurz nach Inkrafttreten zu deutlich weniger Krankenhausaufenthalten. Setzt ein Land umfassende Rauchverbote für Arbeitsräume, Restaurants und Bars durch, werden dort bis zu einem Viertel weniger Menschen wegen Herzinfarkten, Schlaganfällen und Lungenkrankheiten in Kliniken gebracht. Das erläutert das Team um Stanton Glantz von der amerikanischen Universität von Kalifornien in San Francisco.

Für die im Fachmagazin "Circulation" der American Heart Association veröffentlichte Untersuchung analysierten die Wissenschaftler 33 Gesetze und Bestimmungen in zahlreichen Ländern der Erde. Demnach sank in den untersuchten Ländern die Zahl der Krankenhausaufenthalte aufgrund von Herzinfarkten durchschnittlich um 15 Prozent, bei Schlaganfällen waren es 16 Prozent und bei Lungenkrankheiten sogar 24. Je umfangreicher der Nichtraucherschutz, desto besser war das Ergebnis.

"Die Gesundheitsbehörden und Experten müssen verstehen, dass Ausnahmen und Schlupflöcher in der Gesetzgebung - wie zum Beispiel für Casinos - mehr Menschen in die Notaufnahmen bringen", sagte Glantz laut einer Mitteilung der American Heart Association. Der Fachgesellschaft zufolge hatten auch vorherige Forschungsergebnisse bereits die Wirksamkeit von Nichtraucherschutzgesetzen erwiesen.

Eine weitere US-Studie, die sich nur auf einen Bezirk im Bundesstaat Michigan konzentrierte, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. 18 Monate nachdem ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz in dem Bezirk Olmsted County erlassen worden war, seien rund ein Drittel weniger Menschen mit Herzinfarkten ins Krankenhaus gebracht worden. Die Wissenschaftler um Richard Hurt von der Mayo Clinic in Rochester im US-Bundesstaat Minnesota veröffentlichten ihre Ergebnisse in den "Archives of International Medicine".

(APA)


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