Die Streitpunkte im Gesetz

THEMENBILD: MOSCHEE IN WIEN-FLORIDSDORF / MUSLIME
THEMENBILD: MOSCHEE IN WIEN-FLORIDSDORF / MUSLIME(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Muslime sehen eine Schlechterstellung gegenüber anderen Religionen.

Wien. Die Genese des Islamgesetzes ist von langen Verhandlungen, aber auch von atmosphärischen Störungen zwischen Bundesregierung und der islamischen Community geprägt. So haben Kultusminister Josef Ostermayer und Integrationsminister Sebastian Kurz den ersten Entwurf Anfang Oktober 2014 just zu jenem Zeitpunkt vorgestellt, als IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac gerade auf Pilgerfahrt in Mekka war. Auch wurden darin, so klagt Sanac, einige Punkte präsentiert, die mit der Glaubensgemeinschaft nicht abgesprochen waren. Die Kritik diverser Organisationen und Experten in der Begutachtungsphase wurde schließlich zum Teil berücksichtigt. Im November hielten die beiden Minister eine mehrstündige Sitzung mit dem Obersten Rat, bei der laut den Ministern Missverständnisse ausgeräumt und Präzisierungen vereinbart wurden. Anfang Dezember passierte schließlich eine Regierungsvorlage den Ministerrat, über die Ende Jänner im Nationalrat abgestimmt werden soll. Diesen Entwurf lehnte die Islamische Glaubensgemeinschaft nach einem Beschluss in den Gremien „ausdrücklich ab“.

Kritisiert wird zum einen „die ausdrückliche Festlegung des Primats des österreichischen Rechts im Gesetzestext“, da dies auch in keinem anderen Religionsgesetz so enthalten sei. Dadurch würde Muslimen mangelnde Loyalität unterstellt. Zudem fordert die IGGiÖ, dass das Gesetz für die vier sunnitischen und drei schiitischen Richtungen des Islams gilt, nicht jedoch für die Aleviten.„Sonst können sich Muslime mit diesem Gesetz nicht identifizieren“, heißt es in einer Aussendung. Heftig beklagt wird auch, dass die IGGiÖ wie eine neu gegründete Religionsgesellschaft behandelt werde und sogar vom Bundeskanzler aufgehoben werden könne – „nach Maßgabe völlig unbestimmter Gründe“. Dies entbehre jeglicher sachlicher Rechtfertigung. Die Bestimmungen hinsichtlich des Verbots von Auslandsfinanzierung bilden für die IGGiÖ weiterhin „eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen anerkannten Religionsgesellschaften und gefährden den laufenden Betrieb anerkannter Vereine, die in ihrer Tätigkeit längst zunehmend ein selbstständiges österreichisches Profil entwickeln“. (eko/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2015)

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