Wenn Jehovas Zeugen zur Kirche werden

New members of the religion organisation Jehovahs Witnesses are baptized in Kievs Olympic stadium
New members of the religion organisation Jehovahs Witnesses are baptized in Kievs Olympic stadium(c) EPA (Sergey Dolzhenko)
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Was heißt es, wenn die Zeugen Jehovas als 14. offizielle Religions-Gemeinschaft Österreichs staatlich anerkannt werden? Sieben Fragen zu Rechtsstaat, Zivildienst, Bluttransfusion & Co.

Die Zeugen Jehovas stehen in Österreich kurz vor dem Sprung zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Wann wird es soweit sein? Und was bedeutet der Schritt zur anerkannten Kirche?

Ist die Ablehnung von Bluttransfusionen nun staatlich legitimiert?

Nein. Schon bisher bekamen Minderjährige sehr wohl Bluttransfusionen – auch bei Weigerung der Eltern. Die Kinder wurden einfach in die partielle Obsorge des jeweiligen Spitals übernommen. Und volljährige Zeugen Jehovas konnten – wie jeder andere – die Behandlung auch schon bisher mit Hilfe einer Patientenverfügung ablehnen.

Herrschen bei den Zeugen Jehovas nicht sektenähnliche Zustände?

Rechtlich gesehen sind die Zeugen Jehovas seit 1998 eine „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ und damit keine Sekte. An der Struktur der Gemeinschaft gibt es aber immer wieder Kritik. So ist häufig davon zu hören, dass das soziale Umfeld zu Gunsten der Glaubenslehre und -praxis eingeschränkt werden muss. So wird etwa der Kontakt zu ausgetretenen Zeugen Jehovas abgelehnt. Eine Konsequenz der Anerkennung wird sein, dass die Bundesstelle für Sektenfragen ihre Zuständigkeit für die Gruppe verliert – und damit eventuell Betroffenen nicht mehr helfen kann.

Lehnen die Zeugen Jehovas nicht den Staat und die Demokratie ab?

In der Präambel ihrer Verfassung anerkennen Österreichs Zeugen Jehovas den Rechtsstaat und das Demokratieprinzip in vollem Umfang, so wie auch demokratisch gewählte Staatsorgane. An Wahlen nehmen sie allerdings nicht teil – wenn auch Sprecher Johann Zimmermann betont, dass es sich um eine Gewissensentscheidung eines jeden Einzelnen handelt. Als Politiker wird man einen Zeugen Jehovas jedoch nicht erleben – das wäre mit dem Gebot der politischen Neutralität nicht vereinbar.

Werden die Zeugen Jehovas in Dialog mit anderen Religionsgemeinschaften treten?

Nein. Zwar begegne man Menschen aller Religionen mit Respekt, doch eine Ökumene oder einen interreligiösen Dialog wollen die Zeugen Jehovas nicht führen. Vielmehr wollen sie ihren religiösen Auftrag – die Verkündigung des Evangeliums – weiter so wie bisher durchführen. Also mit Hausbesuchen und dem Verteilen von Infomaterial auf der Straße.

Müssen Zeugen Jehovas nun nicht mehr ihren Präsenzdienst ableisten?

Aus religiösen Gründen lehnen die Zeugen Jehovas den Dienst mit der Waffe ab. Der Zivildienst ist allerdings kein Problem – solange er nicht in direktem Zusammenhang mit dem Militär steht oder in einer kirchlichen Einrichtung abgeleistet werden muss. Beim Roten Kreuz etwa werden immer wieder wehrpflichtige Zeugen Jehovas eingesetzt. Auch die Anerkennung wird daran nichts ändern.

Welche Vorteile bringt die Anerkennung als Religionsgemeinschaft?

Damit werden die Zeugen Jehovas zur Körperschaft öffentlichen Rechts, was einige Privilegien beinhaltet – das sind etwa steuerliche Erleichterungen, aber auch das Recht, Religionsunterricht in öffentlichen Schulen abhalten zu dürfen. Das haben die Zeugen allerdings nicht vor, ebenso wenig planen sie, einen Kirchenbeitrag einzuheben – man wolle weiterhin von Spenden der Mitglieder leben.

Wie sicher ist es, dass die Anerkennung überhaupt kommen wird?

Daran ist kaum mehr zu rütteln. Sobald die für Religionsfragen zuständige Unterrichtsministerin Claudia Schmied ihre Unterschrift unter die entsprechende Verordnung setzt, sind die Zeugen Jehovas die 14. in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft. Noch liegen die Unterlagen im Kultusamt, wo letzte Details geklärt werden, doch spricht alles dafür, dass das Verfahren positiv endet. Wahrscheinlich ist, dass es im Mai zur Anerkennung kommt. Detail am Rande: Damit käme man einer Versäumnisbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof zuvor, über die bis Juni zu entscheiden ist.

LEXIKON

Die Zeugen Jehovas stellten 1974 erstmals einen Antrag auf Anerkennung. Seit 1998 gelten sie als „eingetragene Bekenntnisgemeinschaft“, eine Vorstufe zur anerkannten Religionsgesellschaft.

Mit der Anerkennung werden die Zeugen zur 14. anerkannten Religionsgemeinschaft in Österreich. Damit sind etwa das Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und steuerliche Vergünstigungen verbunden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2009)

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