Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft anerkannt

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Am Donnerstag wurde die Verordnung unterzeichnet. Für die Zeugen Jehovas bedeutet die Anerkennung eine Reihe neuer Rechte: Seelsorge-Angebote, Grundsteuerbefreiung, und Religionsunterricht in Schulen.

Die Zeugen Jehovas sind nun eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Die entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag unterzeichnet, in ein bis zwei Tagen werde diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Zeugen Jehovas kämpfen schon seit 1978 für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft.

Von der Anerkennung haben den Zeugen Jehovas etwa den Vorteil eines "klaren Rechtsstatus", wie es in ihrer Begründung für das Ansuchen heißt. Weiters hat die Religionsgemeinschaft zukünftig das Recht, auf Grundsteuerbefreiung, Seelsorgeangebote in Kasernen und Spitälern und Religionsunterricht an Schulen. Von letzterem werden die Zeugen Jehovas davon aber aus organisatorischen Gründen vorerst keinen Gebrauch machen, sagte der Sprecher der Zeugen Jehovas, Johann Zimmermann, bereits im März gegenüber diepresse.com. Militärseelsorge erübrigt sich ebenfalls: Die Anhänger der "Zeugen" verweigern nämlich den Militärdienst. Erleicherungen erhofft man sich aber auch beim Bau der Anbetungsstätten. Beim Bau der sogenannten "königreichssäle" habe es nämlich laut Zimmermann in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben.

Anerkennung nach "objektiven Kriterien"

Im Jahr 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Erkenntnis festgehalten, dass eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft für jede Gemeinschaft nach der Prüfung objektiver Kriterien erfolgen muss. So muss die Gruppe zunächst als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt sein, bereits hier muss es eine Mindestanzahl von Anhängern geben.

Für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft muss die Gruppe seit mindestens 20 Jahren bestehen, davon zehn als Bekenntnisgemeinschaft, sowie mindestens 16.000 Mitglieder aufweisen. Auch eine "positive Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft" ist Voraussetzung, weiters dürfen Geldmittel nur für religiöse und mildtätige Zwecke verwendet werden. All diese Faktoren werden von den Zeugen Jehovas erfüllt, hieß es seitens des Ministeriums.

Bereits im Jahr 2003 hatte der EGMR der Klage eines österreichischen Zeugen Jehovas recht gegeben: Der Staat Österreich wurde verurteilt, weil ein "Ältester" der Zeugen Jehovas im Gegensatz zu Seelsorgern gesetzlich anerkannter Kirchen nicht vom Militärdienst befreit worden war.

Jehovas Zeugen

Die "Zeugen Jehovas" sind in Österreich seit 1998 eine eingetragene Religionsgemeinschaft. Sie haben laut Volkszählung 2001 23.000 Mitglieder und sind damit die fünftgrößte Glaubensgemeinschaft in Österreich. Grundlage der Lehre der Zeugen Jehovas ist der aus der Bibel abgeleitete "Plan Gottes mit der Menschheit". Dem "allmächtigen Gott und Schöpfer" Jehova oder Jahwe, sind die Zeugen zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Die Zeugen Jehovas finanzieren sich nach eigenen Angaben durch freiwillige Spenden.

(APA, Red.)

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