Türkei: Straßburger Urteil stärkt orthodoxe Christen

(c) EPA (Kerim Okten)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom Dienstag einer griechisch-orthodoxen Stiftung in ihrer Beschwerde gegen die Türkei Recht gegeben. Es geht dabei um Eigentumsrechte der religiösen Stiftung.

Auf den ersten Blick wirkt die Angelegenheit wie eine verwaltungstechnische Spitzfindigkeit aus der türkischen Provinz. Die Streitparteien: der türkische Staat und eine griechisch-orthodoxe Stiftung von der malerischen Ägäisinsel Bozcaada, südlich der Dardanellen. Der Konflikt dreht sich um die Eintragung einer Handvoll Besitzungen der Stiftung in das Grundbuch der nahen Hafenstadt Çanakkale – was die Behörden der religiösen Stiftung verwehren. Es geht dabei um einen Friedhof, eine Kapelle, ein Kloster, ein paar Grundstücke.

Dieses Szenario sieht nicht gerade nach einem Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus. Doch hat das Straßburger Gericht erst am Dienstag ein Urteil in der Causa gesprochen – ein Urteil, das aus Sicht der griechisch-orthodoxen Gemeinde ein weiterer kleiner Erfolg in ihrem Kampf um mehr Religionsfreiheit in der Türkei darstellt.

Seit mehr als 20 Jahren verletze die Türkei die Eigentumsrechte der Beschwerdeführerin, heißt es in der Begründung. Sollten die türkischen Behörden dem Willen der religiösen Stiftung innerhalb von drei Monaten nicht entsprechen, müsste die Regierung in Ankara eine Entschädigung in der Höhe von 170.000 Euro zahlen.

Restitution des Eigentums

Es sind Fälle wie dieser, die die orthodoxe Kirche in den vergangenen Jahren vermehrt in den Straßburger Gerichtssaal getragen hat – und mit den Beschwerden einiges erreicht hat, vor allem in Sachen Eigentumsrechte. Seit 1971 hat der türkische Staat nämlich immer wieder Immobilien von Stiftungen der religiösen Minderheiten beschlagnahmt. Den Weg frei für die Rückgabe vieler Eigentumswerte machte ein Straßburger Musterprozess aus dem Jahr 2007: Damals hatte eine Istanbuler Stiftung unter anderem auf Rückgabe einer Schule geklagt. Es hieß, dass rund 900 ähnlich gelagerte Fälle auf die türkischen Behörden zukommen könnten. Allein die kleine Gemeinde von Bozcaada hat beispielsweise 22 Eingaben gemacht. Vergangenes Jahr verabschiedete das türkische Parlament ein Gesetz, das die Rückgabe regeln sollte – und so den erwarteten 25 Millionen Euro Entschädigungszahlungen zuvorkam.

Menschenrechtsaktivisten und die EU-Kommission haben wiederholt die repressive Gesetzgebung gegenüber christlichen Minderheiten kritisiert. Zwar wurden in der Türkei nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches mit dem Vertrag von Lausanne 1923 drei religiöse Minderheiten – Armenier, Juden und Orthodoxe – offiziell anerkannt. Doch Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk sah in den Minderheitenrechten stets eine Gefahr für die Einheit der Türkei – seine kemalistischen Nachfahren sehen das heute noch ähnlich.

Priesterausbildung nach wie vor verboten

Immer noch verweigert der Staat der griechisch-orthodoxen Kirche, der heute in der Türkei noch rund 3000 Gläubige angehören, die Ausbildung des Priesternachwuchses. So ist das Priesterseminar auf der Insel Heybeliada (griechischer Name: Halki), die im Marmarameer vor der Küste Istanbuls liegt, seit mehr als 30 Jahren geschlossen.

Bartholomäus I., seit 1991 griechisch-orthodoxer Patriarch von Konstantinopel, studierte in den Sechzigern noch auf Halki Theologie. Das Oberhaupt der orthodoxen Kirche hat wiederholt auf das Nachwuchsproblem hingewiesen. Denn die Nachfolge des 69-Jährigen ist ungeklärt: Der Patriarch muss nicht nur ein Priester sein – das türkische Recht verlangt, dass er außerdem türkischer Staatsbürger ist.

AUF EINEN BLICK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom Dienstag einer griechisch-orthodoxen Stiftung in ihrer Beschwerde gegen die Türkei recht gegeben. Es geht dabei um Eigentumsrechte der religiösen Stiftung. Seit den Siebzigern hat die Türkei Eigentum der Kirche „schleichend“ enteignet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2009)

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