U-Kommission: Eklat in Kärntens Kirche

Das Urteil über eine Entscheidung von Alois Schwarz ist hart.
Das Urteil über eine Entscheidung von Alois Schwarz ist hart.(c) APA/HANS PUNZ
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Neuer, schwerer Vorwurf gegen Ex-Ortsbischof Schwarz. Er hat gegen das Kirchenrecht verstoßen.

Wien. Kirchenrechtswidrig. Das Urteil über eine Entscheidung von Alois Schwarz ist hart. Es kommt extrem selten vor, dass einem Bischof ein derartiger Vorwurf gemacht wird. Was noch schwerer wiegt: Den Vorwurf erhebt nicht ein anonymer Schreiber (wie es sie gerade in Kärnten oft gegeben hat). Das Urteil wird vom geschäftsführenden Chef der Diözese Engelbert Guggenberger gefällt.

Kaum 24 Stunden als Diözesanadministrator im Amt hat der bisherige Generalvikar Entscheidungen des nach St. Pölten versetzten Bischofs revidiert. Das Statut des Bistums Gurk wurde wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, wie die Diözese am Dienstag mitteilte.

Der erst im Februar heurigen Jahres von Schwarz zur Verwunderung von Insidern bestellte externe Geschäftsführer des Bistums Andreas Maier wird de facto entmachtet: Guggenbichler gründet einen Verwaltungsrat, dessen Chef Gerhard Kalidz ist, der frühere Generalvikar und eines der vielen personellen Opfer von Schwarz.

Vor weiteren Überraschungen

Das Gremium erhält „ab sofort die dem Kirchenrecht entsprechende Funktion eines Kontroll- und Aufsichtsorgans“, so eine Aussendung. Schwarz hat diesem nur beratende Funktion zugestanden gehabt. Mit weiteren Überraschungen ist zu rechnen. (d. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2018)

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