Kirchenrechtler: Missbrauchstäter gehören exkommuniziert

Archivbild von Papst Franziskus während eines Gottesdienstes im Vatikan.
Archivbild von Papst Franziskus während eines Gottesdienstes im Vatikan.REUTERS
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Ein Passus, der Missbrauchstäter aus der Kirche ausschließt, wurde laut Peter Landau 1983 gestrichen. Eine Änderung des Kirchenrechts könnte "verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen".

Der international anerkannte Kirchenrechtler Peter Landau fordert laut Kathpress eine automatische Exkommunikation für des sexuellen Missbrauchs überführte Geistliche. Das katholische Kirchenrecht in der Fassung von 1917 habe dies enthalten, schreibt Landau in einem Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag). In der heute gültigen Fassung von 1983 sei dieser Passus allerdings gestrichen.

Die jüngste Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über "jahrzehntelange Sittlichkeitsverbrechen katholischer Kleriker an Minderjährigen" habe "unfassbare" Zahlen und eine "lange Zeit übliche Praxis der Verharmlosung" gezeigt, so der Jurist. Zu Recht forderten nun viele Betroffene von der Kirche eine noch eindeutigere Verurteilung dieser "unglaublichen Taten".

Landau zitiert aus der Kirchenrechtsfassung von 1917: "Hat sich ein Kleriker mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt, ... dann soll er suspendiert, als infam erklärt, jedes Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schweren Fällen mit Absetzung bestraft werden."

"Glaubwürdigkeit zurückgewinnen"

Der Kirchenrechtler nennt es wünschenswert, den Missbrauchstatbestand erneut im kirchlichen Gesetzbuch zu verankern. Sein Formulierungsvorschlag: "Wer einen Minderjährigen durch ein Sittlichkeitsverbrechen verletzt, unterliegt der mit der Tat bereits eintretenden Exkommunikation." Mit einer solchen Gesetzesänderung, so Landau, könnte die Kirche mit Papst Franziskus "verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen".

Landau (83) genießt als Kirchenrechtler internationales Ansehen. Er lehrte in Regensburg und München Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Bürgerliches Recht sowie Rechts- und Staatsphilosophie. Diverse Forschungsaufenthalte führten ihn in die USA und die Schweiz; er erhielt mehrere Ehrendoktorwürden.

(APA)

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