Evangelischer Bischof: Karfreitag soll statt Pfingstmontag frei sein

„Eventuell kann man überlegen, einen anderen dafür zu streichen“, so Bischof Michael Bünker.
„Eventuell kann man überlegen, einen anderen dafür zu streichen“, so Bischof Michael Bünker.APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag der Protestanten wackelt. Bischof Michael Bünker will kämpfen.

Wien. Die evangelische Kirche in Österreich fürchtet um einen ihrer wichtigsten Feiertage. Denn derzeit prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die Feiertagsregelung, die es in Österreich am Karfreitag gibt, das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Sollte die Prüfung negativ ausgehen und der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag der Protestanten fallen, würde der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker den Karfreitag gern zum Feiertag für alle machen wollen. Das sagte er am Sonntag im Gespräch mit der Austria Presse Agentur (APA). Der Karfreitag könnte, wie Bünker erklärt, statt dem Pfingstmontag zum Feiertag für alle werden.

Auslöser für diese Überlegungen ist ein schon länger andauernder Rechtsstreit. In Österreich zog ein konfessionsloser Arbeitnehmer vor Gericht und wollte Feiertagsentgelt für seine Arbeit am Karfreitag. Das Erstgericht ließ in abblitzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien ortete jedoch einen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie und sprach ihm das Extrageld zu. Denn der Karfreitag ist in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Sie haben an dem Tag bei vollem Lohnausgleich frei. Die Sache landete beim Obersten Gerichtshof. Der entschied allerdings nicht und reichte den Fall Mitte 2017 an den EuGH weiter. Nun wartet man weiterhin auf die Entscheidung.

„Nicht von heute auf morgen machen“

Für Bünker wäre der Wegfall der Feiertagsregelung ein „massiver Einschnitt, weil für uns der Karfreitag von einer besonderen Bedeutung ist“. Im Fall einer Entscheidung gegen die Protestanten „würde ich mich dafür einsetzen, dass er zum allgemeinen Feiertag für alle wird“, so der Bischof. Wenn es notwendig sei, müsste man dabei eben noch einmal auf die Gesamtzahl der Feiertage schauen. „Eventuell kann man überlegen, einen anderen dafür zu streichen.“

Dabei hat der Bischof schon einen Feiertag im Blick. Er wolle der römisch-katholischen Kirche, wie Bünker beteuert, zwar nichts wegnehmen. Doch ein Feiertag, der nicht via Konkordat geregelt ist, sei eben der Pfingstmontag. Die übrigen katholischen Feiertage sind durch das Konkordat, dem Völkerrechtsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, quasi einzementiert. Bei Pfingstmontag und Ostermontag machte Österreich gewissermaßen eine Fleißaufgabe. Deshalb sind die auch nicht völkerrechtlich geschützt. Den Abtausch zwischen Karfreitag und Ostermontag werde man „nicht von heute auf morgen machen können“, ist sich Bünker bewusst. Neben den anderen Kirchen würden bei diesem Thema auch Vertreter der Wirtschaft und der Sozialpartner mitreden.

Das haben sie auch schon in der bisherigen Diskussion getan. Die Wirtschaft lehnte einen arbeitsfreien Karfreitag für alle Arbeitnehmer stets ab. Dieser würde eine Kostenlawine verursachen. Außerdem gebe es in Österreich mit 13 Feiertagen ohnehin schon genug freie Tage. Am Sonntag äußerte sich vorerst niemand zum Vorstoß Bünkers. Er selbst wird 2019 als Bischof den Ruhestand antreten und meinte, dass sich wohl sein Nachfolger um das Ganze kümmern müsse.

Kirchliche Trauung für Homosexuelle?

Mit Ende August gibt Bünker sein Amt, das er seit 2008 innehat, an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin ab. Gewählt wird bei einer Synode am 4. Mai. Bünker kann sich auch eine Frau als Nachfolgerin vorstellen, es gebe viele Pfarrerinnen, „die hervorragend qualifiziert sind“.

Noch in seine Amtszeit dürfte eine Grundsatzentscheidung seiner Kirche fallen: Bei einer Synode am 9. März soll die Entscheidung fallen, ob künftig auch homosexuelle Paare in den Gemeinden getraut werden. Wobei jede Pfarre für sich entscheiden soll. Ein Problem stellt für Bünker in dieser Sache die „Untätigkeit des Gesetzgebers“ bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses dar, weswegen man selbst auch „so spät dran“ sei. Persönlich meint er zur kirchlichen Trauung Homosexueller: „Ich wünsche es mir, dass diese Öffnung gelingt. Wir nehmen damit der traditionellen heterosexuellen Ehe nichts weg. Wir stärken verlässliche, auf Treue angelegte, lebenslange Partnerschaften, und da setze ich mich auch gerne dafür ein.“ (j. n./APA)

AUF EINEN BLICK

13 allgemeine gesetzliche Feiertage gibt es in Österreich. Im internationalen Vergleich ist das viel. Der Karfreitag zählt nicht zu diesen. Er ist derzeit nur für evangelische Arbeitnehmer ein gesetzlicher Feiertag. Die katholischen Feiertage sind durch das Konkordat festgelegt und deshalb einzementiert. Pfingstmontag und Ostermontag sind allerdings nicht durch diesen Völkerrechtsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich geregelt. Hier gebe es Spielraum. Diesen kann sich Bischof Bünker vorstellen zu nützen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2018)

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