Karfreitag: Ein Feiertag auf Antrag

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Der Europäische Gerichtshof verbietet Feiertage, von denen nur Angehörige mancher Religionen profitieren. Trotzdem bekommen am Karfreitag nicht alle automatisch frei.

Der Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage für Evangelische und auch für Altkatholiken ein ganz zentrales Datum. Um dem nachzukommen, hat das römisch-katholisch geprägte Österreich zu einer Sonderregelung gefunden. Der Karfreitag ist nur für Evangelische und Altkatholiken ein Feiertag, müssen die Betroffenen trotzdem arbeiten, so erhalten sie einen Zuschlag. Diese Regelung verstößt aber, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag bekannt gab, gegen Unionsrecht. Doch was bedeutet dieses Urteil? Können Arbeitnehmer nun rückwirkend Geld verlangen, weil sie bisher am Karfreitag gearbeitet haben? Und bekommen am nächsten Karfreitag wirklich alle frei? Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Thema:

1 Warum hatte der EuGH die Frage zu entscheiden, und welche direkten Folgen hat das Urteil in Österreich?

Ein Mitarbeiter einer privaten Detektei nahm die bisherige Regelung unter die Lupe. Er wollte am Karfreitag nicht arbeiten, weil er es aber musste, forderte er einen Feiertagszuschlag. Den bekam er von seinem Arbeitgeber nicht, weil der Mitarbeiter weder evangelisch noch altkatholisch war. Der Mann ging vor Gericht, und der Fall landete schließlich beim EuGH.

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