Bischofskonferenz: Geldleistungen an Missbrauchsopfer werden von einer "Stiftung Opferschutz" abgewickelt - strikt nach einer Empfehlung der Klasnic-Kommission. Österreichweit soll es einheitliche Regeln geben.
Wien/Mariazell (red.). Am Mittwoch war es so weit: Kardinal Christoph Schönborn hat die angekündigten neuen Regeln im Kampf der katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch präsentiert. Zentraler Punkt des Beschlusses der Sommertagung der Bischofskonferenz in Mariazell: Entschädigungszahlungen für Opfer sollen künftig aus einer eigens eingerichteten „Stiftung Opferschutz“ kommen.
Laut Kardinal Christoph Schönborn wird die Stiftung zur Hälfte von den Diözesen und Orden dotiert – und personell besetzt. Mit dieser Stiftung sollen Therapiekosten und Schmerzengeld- sowie Schadenersatzzahlungen finanziert werden. Die Geldleistungen würden „nicht aus dem Kirchenbeitrag“ finanziert, sondern „beim Täter oder bei einer verantwortlichen Institution eingefordert“, betone Schönborn. Über die Höhe der Dotierung hüllte er sich allerdings abermals in Schweigen.
Die Überweisungen an Opfer aus der Stiftung werden ausschließlich nach Empfehlung von der (von Schönborn eingesetzten) Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic erfolgen. Man werde sich nicht danach richten, was einzelne Rechtsanwälte auf eigene Initiative vorschlagen, so Schönborn. Die Opferanwälte müssen sich daher auch mit der Klasnic-Kommission in Verbindung setzen. Komme es zu keinem Konsens, müssten Anwälte eben den Rechtsweg beschreiten, sagte Schönborn. Die beschlossene, mehr als 60 Seiten starke „Rahmenordnung“ sieht (wie berichtet) keine generelle Pflicht vor, mutmaßliche Missbrauchstäter anzuzeigen – außer bei Gefahr in Verzug, wenn „weitere Personen zu Schaden kommen könnten“. Man werde allerdings den Tätern zur Selbstanzeige, den Opfern ausdrücklich zur Anzeige raten, so Schönborn. Der Rahmenplan sieht auch vor, österreichweit die diözesanen Ombudsstellen einheitlich zu gestalten: Sie sollen von unabhängigen Experten, die nicht Priester sein dürfen, geleitet werden.
Außerdem wird in jeder Diözese eine Kommission eingesetzt, die über Konsequenzen für Täter beraten soll. Wenn Verdacht besteht, wird der mutmaßliche Täter bis zur Klärung dienstfrei gestellt. Der Rahmenplan habe das Ziel, Opfern „Gerechtigkeit und Hilfe zukommen zu lassen“, so Schönborn. Kritik kam vom grünen Justizsprecher Albert Steinhauser, der eine verpflichtende Anzeige vermisst, Lob von der reformorientierten Laieninitiative Herbert Kohlmaiers.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2010)