Missbrauch in Kirche: Bisher 58 Entschädigungen

Kardinal Christoph Schönborn und Waltraud Klasnic
Kardinal Christoph Schönborn und Waltraud Klasnic(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Bisher haben sich rund 650 Betroffene bei der Opferanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic gemeldet. Der Bundespräsident würdigt die Maßnahmen der Kirche gegen Missbrauch.

Bundespräsident Heinz Fischer hat anlässlich eines Treffens mit der Österreichischen Bischofskonferenz den Umgang der Kirche mit den "sehr schmerzlichen Missbrauchsfällen im Bereich kirchlicher Einrichtungen" gewürdigt. Bei einem gemeinsamen Mittagessen am Dienstag erklärte er, das Bemühen um einen "ehrlichen und sachgerechten Umgang mit einem außerordentlich schwierigen und mit viel menschlichem Leid verbundenen Thema ist sehr zu begrüßen". In den vergangenen Monaten habe die Kirche "viele Anstrengungen unternommen und Maßnahmen gesetzt, um Missbrauchsopfern materiell und immateriell zu helfen und weitere Missbrauchsfälle nach menschlichem Ermessen zu verhindern", erklärte der Bundespräsident.

Die von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzte Opferanwaltschaft hat mittlerweile 58 Entschädigungszahlungen beschlossen, teilte die Kommission unter der Leitung von Waltraud Klasnic am Dienstag mit. Bis Mitte November haben sich 652 Betroffene gemeldet.

Beträge wollte Komissionssprecher Herwig Hösele noch nicht konkretisieren: Erst bei einer größeren Fallzahl, die "an die 100 gehen muss", könne man eine aussagekräftige Statistik über die Höhe der Entschädigungszahlen machen. Allerdings beträfen auch die in der Sitzung am Dienstag beschlossenen 19 Entschädigungen wieder "alle vier Kategorien". Diese sind aufgeteilt in Entschädigungssummen von 5000 Euro, 15.000 Euro, 25.000 Euro und Beträgen darüber.

Klasnic rief Betroffene erneut dazu auf, "möglichst bis Jahresende" mit der Kommission Kontakt aufzunehmen. Zugleich ersuchte sie "in dem einen oder anderen Fall um ein wenig Geduld", denn man sei zwar bemüht, so rasch als möglich zu handeln, jedes Schicksal sei aber individuell zu bewerten.

Fundamentaler Umdenkprozess

Der Generalsekretär der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften, Erhard Rauch meinte im Gespräch mit "Kathpress", dass es im vergangenen Jahr einen "fundamentalen Umdenkprozess" gegeben habe. Nun stehe "klar der Blick auf die Opfer im Vordergrund". Der Verzicht auf Verjährungsfristen sei hier ebenfalls ein Signal: Zwar seien manche Anschuldigungen nach 40 Jahren nicht mehr detailliert nachprüfbar, dann sei aber im Einzelfall Großzügigkeit angebracht. "Wir gestehen zu, dass etwas passiert ist, was nicht hätte passieren dürfen, auch wenn es nicht mehr genau feststellbar ist." Durch die "Missbrauchskrise" hätten die Orden auch höhere Anforderungskriterien an neue Mitglieder formuliert.  

(APA)

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