Versicherungsbetrug: Mutter zieht Sohn mit hinein

Unglaubwürdig: Der Richter bezweifelte, dass es überhaupt einen Einbruch gab.
Unglaubwürdig: Der Richter bezweifelte, dass es überhaupt einen Einbruch gab.Clemens Fabry
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Eine 54-Jährige wurde in Wien zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt. Die Frau hat laut Urteil einen Hauseinbruch vorgetäuscht.

Die größte Dummheit ihres Lebens sei es gewesen. Und ja, sie habe auch ihren 34-jährigen Sohn mit hineingezogen. Soviel gibt Sonja S. zu. Doch die 54-jährige Wienerin schwört Stein und Bein, dass es tatsächlich einen Einbruch in ihr Haus gegeben habe. Eingangs besagte Dummheit habe "nur" darin bestanden, der Versicherung mehr Schaden zu melden, als tatsächlich entstanden sei.

Doch beim Prozess, der dieser Tage im Straflandesgericht Wien stattfindet, glaubt der Staatsanwalt der Frau nicht. Richter Wolfgang Ettl glaubt ihr ebensowenig. Und verurteilt die Angeklagte, die von gut 900 Euro Notstandshilfe lebt, zu zwölf Monaten Haft. Davon werden drei Monate auf Bewährung verhängt.

Frau S. will das nicht hinnehmen. Sie tut kund, dass sie das Urteil mittels voller Berufung bekämpfen werde.

"G'schwind gegen die Türe treten"

Es sind keine alltäglichen Gerichtssaalszenen - eine Mutter teilt sich mit ihrem Sohn die Anklagebank. Das kommt selten vor.

Er habe gegen den Türstock des Hauses getreten, gesteht der Sohn, Alexander D., seinerseits Bezieher von mehr als 900 Euro Mindestsicherung. "Meine Mutter hat gesagt, ich soll halt g`schwind drauf treten, damit wir die Türe bezahlt bekommen." Eine Türe, die eh schon in schlechtem Zustand war, versteht sich.

Zudem habe die Mutter nach dem Einbruch - ja, auch der Sohn gibt an, es sei wirklich eingebrochen worden - diverse Gegenstände und Werkzeuge eingepackt. Und in den Keller seiner Wohnung verfrachtet. Gegenstände, die sich dann zum Teil auf jener Liste fanden, welche die Mutter bei der Donau Versicherung einreichte. Doch letztere traute der Sache nicht, schaltete externe Spezialisten ein, die zu dem Ergebnis kamen, ein Einbruch sei höchst unwahrscheinlich.

Die 54-Jährige bleibt nun vor dem Richter dabei: Jemand müsse eingebrochen sein. Schließlich sei auch "der Pelzmantel von der Mama weg". Aber ja, sie habe um knapp 11.000 Euro mehr Schaden angegeben als tatsächlich eingetreten sei.

Zuviele Auffälligkeiten, zuviele Zufälle

Dumm nur, dass sich im Gerichtsakt die heikle Aussage eines Bekannten der Frau findet. Demnach will dieser Bekannte schon Monate vor der Tat von Frau S. gefragt worden sein, ob er denn nicht einen Einbruch begehen wolle.

Auffällig auch, so der Richter, dass die Versicherungssumme für das Haus von 174.000 Euro auf 450.000 Euro hinaufgesetzt worden war - relativ zeitnah zum angeblichen Einbruch.

Und am unangenehmsten für die Angeklagten stellt sich eine Aussage des Sohnes dar, die dieser seinerzeit (der angebliche Einbruch soll im Juni 2015 gewesen sein) vor der Polizei gemacht hat. Damals sagte der Filius nämlich, seine Mutter habe ihm diverse Sachen schon ein bis zwei Monate vor der Einbruchsmeldung in seinen Keller gebracht.

Diese Aussage hält Alexander D. im Gerichtssaal allerdings nicht mehr aufrecht. Er müsse sich damals vor der Polizei vertan haben - "Ich war sehr nervös."

Dass ausgerechnet am Einbruchstag Mutter, Sohn und die drei Hunde, die sonst das Haus bewachen, (Zitat Sohn) "in Tschechien beim Hundefriseur" gewesen seien - und die Mutter gleich nach der Rückkehr aus Tschechien das Verbrechen bemerkt haben will, verstärkt in den Augen des Gerichts das Unglaubwürdige an der Einbruchsgeschichte.

Sohn nimmt Geldstrafe an

So ergeht für die Frau das Urteil wegen versuchten schweren Betruges, wegen Vortäuschens einer mit Strafe bedrohten Handlung und wegen falscher Beweisaussage. Die Schadenssumme laut Urteil: 76.000 Euro. Soviel Geld versuchte Frau S. von der Versicherung einzutreiben.

Der Sohn wird als Beteiligter am Versicherungsbetrug zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt. 240 Euro davon werden auf Bewährung verhängt. Er nimmt das Urteil sofort an. Da auch der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtet, ist es in seinem Fall bereits rechtskräftig.

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