Mietpreise: Nur Wiener Themen bei Befragung erlaubt

Die Wiener Volksbefragung 2010 hatte zwar auch Bundesthemen zum Thema, die Formulierung war aber auf Wien bezogen.
Die Wiener Volksbefragung 2010 hatte zwar auch Bundesthemen zum Thema, die Formulierung war aber auf Wien bezogen.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Stadtverfassung lässt nur Themen im "Wirkungsbereich der Gemeinde" bei einer Befragung zu. 2010 behalf sich die Stadt mit der Formulierung.

Zwar wird derzeit eifrig über das Thema diskutiert, aber: Die Frage nach einer Mietzinsobergrenze, die bundesweit geregelt wäre, könnte an der Wiener Stadtverfassung scheitern. Dort ist nämlich festgehalten: "Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, (...) können Gegenstand einer Befragung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder sein (Volksbefragung)." Das hieße im Umkehrschluss: Fragen außerhalb des Wirkungsbereiches sind nicht erlaubt.

In der für Wahlen zuständigen Abteilung wollte man sich am Dienstag aber nicht auf eine konkrete Beurteilung einlassen. Dazu müsste die konkrete Fragestellung schon vorliegen. Vorher wolle man nicht darüber spekulieren, ob die Frage möglich sei oder nicht, hieß es. Tatsächlich liegt derzeit nur der Vorschlag von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) vor, den Preis auf sieben Euro pro Quadratmeter zu beschränken, wobei sie sich in einem Interview auf Altbauwohnungen bezog.

Dass es noch keine Fragestellung gibt, liegt schlicht daran, dass noch nicht fix ist, dass das Thema auch tatsächlich ausgewählt wird. Damit dies geschieht, müsste auch der Koalitionspartner SPÖ damit einverstanden sein.

Kritik reißt nicht ab

Die Opposition übte jedenfalls auch am Dienstag Kritik an der Vassilakou-Idee, wobei ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden. Sowohl FP-Mandatar Dietbert Kowarik als auch die VP-Landtagsabgeordnete Ingrid Korosec zeigten sich überzeugt, dass es der Stadtverfassung widerspreche, wenn in einem Bundesland über ein Bundesgesetz abgestimmt werde.

Ähnliches war übrigens bei der Volksbefragung 2010 der Fall - wobei damals jedoch in der Fragestellung der Schwenk in Richtung Wien erfolgte. Die Wiener wurden gefragt, ob es eine eigene Landesregelung für Hausmeister geben solle, da der Bund das entsprechende Gesetz abgeschafft habe. Diese Frage war erlaubt - und sie wurde damals von mehr als 80 Prozent der Wiener bejaht.

(APA)

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