Wegen Formalfehlern hat das OLG Graz die Verurteilung des Dänen aufgehoben. Er war wegen Kindesentziehung und Nötigung im September zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden.
Graz/Apa. Neue Entwicklung im Rechtsstreit um den sechsjährigen Oliver: Das Oberlandesgericht Graz hat die Verurteilung des dänischen Vaters aufgehoben. Laut dem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts, Ulrich Leitner, wurde die Verurteilung aus Formalgründen aufgehoben; Verfahrensvorschriften seien nicht eingehalten worden.
Der Mann war wegen Kindesentziehung und Nötigung im September zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Nun muss der Prozess am Grazer Straflandesgericht mit einem neuen Richter wiederholt werden.
Der aus Dänemark stammende Vater hatte das Kind im April 2012 vor dem Kindergarten gegen den Willen der Mutter in sein Auto gesetzt und war mit ihm nach Dänemark gefahren. Wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung wurde er dafür in Graz verurteilt, wogegen er jedoch erfolgreich Berufung eingelegt hat.
Erst Mitte Jänner hat es eine weitere Entscheidung im Obsorgestreit um das Kind gegeben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters abgewiesen, in dem dieser das alleinige Sorgerecht für den Buben beantragt hat. Das Sorgerecht liegt daher weiterhin bei der österreichischen Mutter, nur in Dänemark wird diese Entscheidung nicht anerkannt, hier hat der Vater die Obsorge.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2013)